Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um neue Diagnostik und digitale Anwendungen erweitert
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um neue Diagnostik und digitale Anwendungen erweitert (Gemeinsamer Bundesausschuss).
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Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind. Außerdem wurden mit dem Beschluss für verschiedene onkologische ASV-Anlagen und für die Anlage zu Mukoviszidose neue Untersuchungen aufgenommen:
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Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 11.08.2022