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Anhebung der Mindestmenge führt 2023 zu mehr Zentralisierung von Leistungen

Anhebung der Mindestmenge führt 2023 zu deutlicher Konzentration bei komplexen Operationen an der Speiseröhre (AOK).



Die Anhebung der Mindestmenge für komplexe Operationen an der Speiseröhre von zehn auf 26 Eingriffe pro Jahr wird 2023 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen: Laut „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK reduziert sich die Zahl der Klinik-Standorte, die diesen Eingriff durchführen
dürfen, um ein Drittel – von 223 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP in diesem Jahr auf 147 im kommenden Jahr (siehe Abbildung). Bei komplexen Operationen an
der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) verringert sich die Zahl der berechtigten
Kliniken um 19 auf nunmehr 405. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit
besonders geringem Geburtsgewicht, für die sich die Mindestmenge im kommenden
Jahr von 14 auf 20 Fälle jährlich erhöht, werden es sechs Standorte weniger
sein als in diesem Jahr. Die bundesweite Gesamtzahl der an der Versorgung
beteiligten neonatologischen Abteilungen liegt dann bei 157.

Insgesamt verzeichnet die heute veröffentlichte Online-Karte der AOK für
nächstes Jahr 1.064 Kliniken, die die Erlaubnis zur Durchführung von
Mindestmengen-relevanten Eingriffen mit besonders hohen Risiken für die
Patientinnen und Patienten erhalten haben. Das sind sechs weniger als in diesem
Jahr. Die „Transparenzkarte“ informiert seit 2019 über die Auswirkungen der
jährlichen Mindestmengen-Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu
den insgesamt sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen
Bundesausschuss (GBA) vorgegebene Mindestmengen gelten.

Reimann: Mindestmengen wirken trotz Corona-Ausnahmen
„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Mindestmengen-Regelungen trotz
zahlreicher Ausnahmegenehmigungen aufgrund gesunkener Fallzahlen in der
Corona-Pandemie ihre Wirkung entfalten“, betont die Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Das ist eine gute Nachricht, denn die
Patientinnen und Patienten profitieren von der Konzentration dieser besonders
komplizierten und riskanten Operationen. Die Mindestmengen sorgen nachweislich
für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und
für eine geringere Sterblichkeit der Behandelten.“

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen
wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre
aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose
für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf
dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine
OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten
Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. „Die konkreten OP-Zahlen sind
ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren
Operationen stehen. Hier ist auch für einweisende Ärztinnen und Ärzten sofort
erkennbar, ob die geforderten Fallzahlen tatsächlich erreicht worden sind. Denn
eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge
in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen
oder personellen Gründen“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den
AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach
Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt.

AOK fordert weitere Konzentration komplexer Leistungen
Carola Reimann erneuerte aus Anlass der Veröffentlichung die Forderung der AOK,
dass Qualitäts- und Strukturvorgaben bei der anstehenden Krankenhaus-Reform
eine wichtige Rolle spielen sollten. „Die Konzentration komplexer Leistungen
ist sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die
Patientensicherheit zu erhöhen. Hier hinken wir in Deutschland im Vergleich zu
vielen anderen europäischen Staaten deutlich hinterher. Es braucht dringend
eine Reform der Krankenhausplanung, die eine bestmögliche Versorgungsqualität
für die Patientinnen und Patienten gewährleistet und gleichzeitig eine
bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten sichert“, so Reimann. „Wir haben erst kürzlich ein Konzept an die
Regierungskommission übermittelt, wie diese Reform der Krankenhausplanung
zusammen mit einer Reform der Vorhaltefinanzierung für die Kliniken gelingen
kann.“ Neben dem Ausbau der bestehenden Mindestmengen sollten aus Sicht der AOK
weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Qualitäts- und
Strukturvorgaben geschaffen werden, um für mehr Behandlungsqualität zu sorgen.

Gemeinsamer Bundesausschuss berät über zusätzliche Mindestmengen
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für die Implantation von
künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20),
Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre
(bisher 10, ab nächstem Jahr 26), und Bauspeicheldrüse (10) sowie die
Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250
Gramm (bisher 14, ab nächstem Jahr 20 Fälle pro Jahr). Zudem werden ab 2024
bereits beschlossene Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für
thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs greifen. Aktuell berät der
Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung weiterer Mindestmengen, unter
anderem für die Durchführung von Herztransplantationen. Zudem wird über die
Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher
Kniegelenke und über die Neukonzeption der Mindestmenge zu
Stammzelltransplantationen beraten.

Quelle: AOK, 03.11.2022

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