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Krankenhausreform: MD Nord sieht sich als Kontrollinstanz vernachlässigt

Die Krankenhausreform erfordere den Medizinischen Dienst als Prüfer (MD Nord).



Bald schlechtere Behandlungs-Qualität zu höheren Kosten? So könnte das Ergebnis der Krankenhausreform aussehen, wenn der Medizinische Dienst nicht einbezogen wird. Vor diesem möglichen Szenario warnt Peter Zimmermann, der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Nord. „In den derzeitigen
Verhandlungen um die Krankenhausreform sollen die Medizinischen Dienste aus Sicht einzelner Bundesländer offenbar bewusst ferngehalten werden“, kritisiert Zimmermann. Wenn das so käme, wäre alles herausverhandelt, was die Patienten
und das Geld der Versicherten seit Jahren schützt, bis das Gesetz zur
Abstimmung in den Bundestag kommt.


„Es droht, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten aufs Spiel
gesetzt wird, nur um eine Einigung beim Krankenhausreform-Gesetz doch noch zu
erreichen“, kommentiert Dr. Bernhard van Treeck, der Leitende Arzt des MD Nord,
die Forderungen mancher Bundesländer, die damit den aus ärztlicher Sicht
grundsätzlich richtigen und dringend notwendigen Reformentwurf des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verwässern wollen. Die Medizinischen
Dienste werden im Entwurf zwar als Prüfinstanz der geplanten Leistungsgruppen
genannt. Einzelne Länder allerdings wollen Öffnungsklauseln. „Wenn ein Gesetz
so verabschiedet würde, stünde die Reform am Ende ohne unabhängige Prüfer da“,
warnt Dr. van Treeck. „Auch für die Ärztinnen und Ärzte und die
Pflegefachkräfte in den Kliniken wäre das schlecht. Ohne externe Sicherung der
Qualität würde weiter in einem auf Wettbewerb und Gewinnmaximierung
ausgerichteten Krankenhausbereich zu ihren Lasten eingespart.“ Der Reformansatz
des Bundesgesundheitsministeriums sei dringend notwendig – in unverwässerter
Form und einem Anspruch an eine hochwertige Qualität der Versorgung.

„In diesen Verhandlungen geht offenbar völlig verloren, dass es hier um
Menschen und ihre Gesundheit geht, sowie um ihr schwer verdientes Geld, das sie
dafür in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen“, unterstreicht Dr.
Andreas Krokotsch, der Leiter der Abteilung Krankenhaus. „Es entsteht vielmehr
der Eindruck, dass hier Politiker um ihre Wahlkreise fürchten, weil Kliniken
vor der Haustür geschlossen werden könnten.“ Völlig außeracht gelassen würde
das Personal in den Krankenhäusern selbst: „Wir erleben immer wieder, dass uns
Ärztinnen und Ärzte oder Pflegefachkräfte danken, dass wir ihre Abteilung
prüfen. Damit verbindet sich häufig auch die Erwartung, dass sie dadurch
ausreichend qualifiziertes Personal bekommen.“

Qualitätssicherung per Selbsterklärung nicht ausreichend

„Eine Qualitätssicherung per Selbsterklärung der Krankenhäuser wie NRW das
praktiziert, das kann es nicht sein“, ergänzt Dr. Krokotsch. Dass eine solche
Qualitätssicherung rein „auf Treu und Glauben“ nicht ausreichen könne, hätten
die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt. „Wir haben dabei festgestellt,
dass in vielen Krankenhäusern in Hamburg und Schleswig-Holstein die Prüfungen
zu besserer Qualität führen“, erläutert Dr. Krokotsch. „Das bedeutet auf jeden
Fall mehr Behandlungssicherheit für die Patienten. Die Begutachtungen, ob die
Qualitätsmerkmale von Leistungsgruppen durch das Krankenhaus erfüllt sind,
dürften nicht durch jemanden erfolgen, bei dem weder die Kompetenz noch die
Unabhängigkeit gesetzlich sichergestellt sind.“ Das müsse zwingend Aufgabe der
Medizinischen Dienste sein, das sehe auch das BMG so.

Reform zu Lasten der Versicherten aufgeweicht

„Es scheint so, als ob die Reform in den Verhandlungen aufgeweicht werden
soll“, warnt Jürgen Reimer, Verwaltungsratsvorsitzender des MD Nord. Das könne
nicht im Sinne der rund 3,2 Millionen Mitglieder der Krankenkassen im Norden
sein, die mit ihren Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum
größten Teil die Geldgeber des ganzen Systems darstellten. „Sie können
erwarten, dass die Behandlungsqualität und der Umgang mit ihrem Geld unabhängig
sichergestellt und geprüft werden. Die Prüfungen der Strukturqualität in den
Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst Nord haben gezeigt: Dieser
kritische Blick von außen ist wichtig und muss weiter unabhängig von
finanziellen und politischen Interessen sein. Das kann nur der Medizinische
Dienst leisten.“

„Politiker mögen um ihre Wahlkreise fürchten. Wir sorgen uns um die Qualität
der Behandlung und um die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in
den Kliniken“, betont abschließend Dr. van Treeck.

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Der Medizinische Dienst Nord

Der Medizinische Dienst Nord ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die
Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein mit rund 600 Beschäftigten. Er
begutachtet Leistungen für die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die
soziale Pflegeversicherung (SPV). Neben Prüfungen in der Pflege und in der
ambulanten Versorgung ist die Prüfung der stationären Versorgung ein
wesentliches Aufgabenfeld: 95 Ärztinnen und Ärzte sowie 45 Kodierfachkräfte
prüfen und begutachten im gesetzlichen Auftrag die Leistungen von rund 110
Krankenhäusern in beiden Bundesländern.

Quelle: MD Nord, 09.06.2023

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