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Mindestmengen: Neue Vorgaben für Frühgeborene < 1.250 g Geburtsgewicht

Mindestmengen: Neue Vorgaben für Frühgeborene < 1.250 g Geburtsgewicht (GKinD).



In der Sitzung am 17.12.2020 hat der G-BA u.a. auch eine Erhöhung der Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen < 1.250 g GG beschlossen. Laut Pressemitteilung dürfen ab 2024 nur noch jene Spezialkliniken (Perinatalzentren Level-1) diese untergewichtigen Neugeborenen versorgen, die die erhöhten Mindestvorgaben erfüllen. In der Übergangszeit
bis dahin gelte die bisherige Mindestmenge. Durch die neue Mindestmenge werde die Anzahl der
Zentren vermutlich leicht sinken. Die neue Standortverteilung und die
veränderten Fahrtzeiten würden aber zu keinen zusätzlichen Risiken für
Schwangere und Kinder führen. Aus den analysierten Studien werde zu­gleich
sichtbar, dass der Gewinn an Versorgungsqualität diesen Umstand mehr als
aufwiegt.

Entscheidend für diese moderate Anhebung der Mindestmenge war wohl die
Tatsache, dass die verbleibenden Level 1-Zentren auch insbesondere personell in
der Lage sein müssen die zusätzli­chen Patienten gut zu versorgen. Auf diese
Problematik hatten wir den G-BA bereits zu Beginn der Diskussion hingewiesen,
als noch Vorgaben von 60 diskutiert wurden.

Es ist erfreulich, dass auch der GKV-Spitzenverband bei der nun beschlossenen
Festlegung die si­chere Versorgung im Auge hatte.

Quelle: GKinD, 21.12.2020

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