Az. L KR 62/04: Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Geld
Az. L KR 62/04: Ein Krankenhaus, das überwiegend sogenannte Außenseitermethoden anwendet, hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags mit den Krankenkassen und ist damit nicht zur stationären Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten berechtigt (Echo Online).