Einforderung bisher zurückgestellter Strafzahlungen droht
Update: Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V (Seufert Law).
Update: Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V (Seufert Law).
Az. S 14 KR 221/22: Sprungrevision zur Frage der Aufschlagszahlung ab dem Jahr 2022 zugelassen (Urteilsbegründung).
Vereinbarung über die Geltendmachung des Aufschlags gem. 275c Abs. 3 SGB V im Wege der elektronischen Datenübertragung_AUF-VB (DKG, PDF, 117 kB).
Az. S 17 KR 2190/22, S 17 KR 2197/22, S 17 KR 2252/22: Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V nicht für Behandlungsfälle vor 2022 (Quaas & Partner).
Az. S 1 KR 845/22 ER: Regelung zur Ausgleichszahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V war auf den im Jahr 2021 aufgenommenen Behandlungsfall nicht anwendbar (Urteilsbegründung).
Welches Datum ist maßgeblich für die quartalsbezogene Prüfquote? (Medcontroller).
Aufschlag von rund vier Prozent auf jede Krankenhausrechnung bei allen Kliniken würde schnell und unbürokratisch funktionieren (KKVD).
Inflation und Kostenexplosion stellt Kliniken vor unlösbare Aufgabe (Bayerische Krankenhausgesellschaft).
Energiekosten: Schnelle Hilfen in Form eines Inflationsausgleiches als Rechnungsaufschlag auf die Fallpauschale gefordert (Handelsblatt).
Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung: Statistikdaten nach § 275c Abs. 4 SGB V / Betrachtetes Quartal: 2/2022, Anwendungsquartal: 4/2022 (GKV-Spitzenverband, XLS, 9,8 MB).
Hat der Gesetzgeber den Überblick über die sanktionsbewehrten Kontrollinstrumente verloren? (Krankenhaus Umschau 09/2022, PDF, 154 kB).
Aufschlagszahlungen: Bescheide der Krankenkassen über Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 für Fälle mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2022 nach ersten Urteilen wohl rechtswidrig (Med-Juris).
Unberechtigten Aufschlagsforderungen der Krankenkassen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V entgegentreten (Der Krankenhaus-Justitiar).
Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht zum Schlüssel 30 mit der Ausprägung MDK04 per elektronischen Datenaustausch (DTA) hat die Krankenkasse auch bereits eine Regelung über die Festsetzung einer Aufschlagszahlung getroffen, auch wenn sie weder ein Begleitschreiben versandt hat und die Rechtsmittelbelehrung fehlt (Urteilsbegründung).
Az. S 39 KR 342/22 KH ER: Keine Anordnung aufschiebender Wirkung bei Widerspruch gegen die Festsetzung einer Aufschlagszahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V (Gerichtsbeschluss).
Az. S 4 KR 120/22 ER: Die durch Verwaltungsakt festzusetzende Aufschlagszahlung gem. § 275c Abs. 3 SGB V ist nur in Bezug auf Vergütungsrechnungen eines Krankenhauses zulässig, deren Prüfung der MD durch eine ab dem 1.1.2022 erfolgte Bekanntgabe seines Prüfungsergebnisses gegenüber der Krankenkasse abgeschlossen hat (Urteilsbegründung).
Az. S 39 KR 342/22 KH ER: Strittige Aufschlagszahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V auch für geprüfte Krankenhausfälle mit Aufnahmedatum vor dem 01.01.2022? (Urteilsbegründung).