NRW: 8,6 Prozent weniger Geburten im Februar 2022 als ein Jahr zuvor /> Outsourcing von HR-Prozessen im Krankenhaus unter (datenschutz-) rechtlichen Rahmenbedingungen />

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Az. S 4 KR 120/22 ER: Strafzahlung erst bei Bekanntgabe des MD-Prüfergebnisses nach dem 01.01.2022

Az. S 4 KR 120/22 ER: Die durch Verwaltungsakt festzusetzende Aufschlagszahlung gem. § 275c Abs. 3 SGB V ist nur in Bezug auf Vergütungsrechnungen eines Krankenhauses zulässig, deren Prüfung der MD durch eine ab dem 1.1.2022 erfolgte Bekanntgabe seines Prüfungsergebnisses gegenüber der Krankenkasse abgeschlossen hat (Urteilsbegründung).

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