Az. L 1 KR 60/21: Ambulante Strahlentherapie darf als vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter kodiert werden
Az. L 1 KR 60/21: Die Fortführung einer ambulant begonnenen Strahlentherapie i.R. einer stationären Behandlung unterliege der Gesamtverantwortung und dem Therapiekonzept der Krankenhaus-Ärzte (BDO Legal).