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ver.di zum BSG-Urteil B1 KR 15/21 R

Krankenhäuser gliedertenn immer mehr Tätigkeiten an Tochterfirmen aus, um die Kosten zulasten der Beschäftigten zu drücken (Pressenachricht).



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ein heute veröffentlichtes Urteil des Bundessozialgerichts, das die Auslagerung von Krankenhausleistungen begrenzt. Kliniken dürften Leistungen im Versorgungsauftrag ausgewiesener Bereiche nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern, so die
Entscheidung des ersten Senats (B1 KR 15/21 R). „Krankenhäuser gliedern immer mehr Tätigkeiten an Tochterfirmen aus, um die Kosten zulasten der Beschäftigten zu drücken. Diesem Trend hat das höchste
deutsche Sozialgericht nun einen Dämpfer verpasst“, kommentierte
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler das Urteil.

Das Bundessozialgericht hatte die Klage eines Krankenhauses abgewiesen, das die
durch eine ausgegliederte Strahlentherapiepraxis erbrachte Behandlung mit der
Krankenkasse abrechnen wollte. Zwar könnten Krankenhäuser grundsätzlich
Leistungen Dritter abrechnen, die für Behandlungen von ihnen veranlasst wurden,
dies dürfe aber nicht wesentliche, von ihrem Versorgungsauftrag umfasste
Leistungen betreffen, so die Kasseler Richter. Die betreffenden Bereiche
müssten von der Klinik selbst vorgehalten werden.

„Das Urteil sollte Anlass sein, die gegenwärtige Praxis von Ausgliederungen im
Krankenhaus grundsätzlich zu hinterfragen“, forderte Bühler. Nicht nur
juristisch, auch in Bezug auf die Versorgungsqualität sei das Outsourcing hoch
problematisch. „Die Arbeit im Krankenhaus ist Teamarbeit. Die Zergliederung in
unterschiedliche Gesellschaften verkompliziert die Abläufe, spaltet die
Belegschaften und schadet letztlich der Versorgungsqualität“, kritisierte die
Gewerkschafterin. Schon seit Jahren würden Serviceleistungen von Kliniken in
Tochterfirmen ausgegliedert oder fremdvergeben, um Tarifverträge zu umgehen.
Zunehmend betreffe dies auch therapeutische Tätigkeiten und Bereiche der
unmittelbaren Patientenversorgung. „Der Gesetzgeber ist gefragt, der
Ausgliederitis einen Riegel vorzuschieben. Krankenhäuser haben einen
Versorgungsauftrag, den sie mit eigenem Personal zu tariflich abgesicherten
Bedingungen erbringen müssen.“

Quelle: Pressenachricht, 28.04.2022

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