BSG zieht dem Outsourcing ärztlicher Leistungen im Krankenhaus weitere Grenzen
Az. B 1 KR 15/21 R: Das Krankenhaus habe für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten (D+B Law).
allgemeine Krankenhausleistungen - B 1 KR 15/21 R - Bundessozialgericht BSG - Delegation - DRG-Recht - Hessen - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - L 5 KR 1936/17 - Plankrankenhaus - Strahlentherapie - veranlasste Leistungen - Versorgungsauftrag - URL