Abrechnungsbestimmungen DRG FPV 2023
Abrechnungsbestimmungen DRG 2023 - Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2023 (FPV 2023) (InEK, PDF, 180 kB).
Abrechnungsbestimmungen DRG 2023 - Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2023 (FPV 2023) (InEK, PDF, 180 kB).
Clusterbildung der Helios-Kliniken Rottweil und Überlingen: Reaktion auf Kritik an Überlandverschickung der Patienten (Schwarzwälder Bote).
Abrechnungsbestimmungen DRG 2022 - Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2022 (FPV 2022) (InEK, PDF, 89 kB).
Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2022 (InEK, PDF, 216 kB).
Az. B 1 KR 8/20 R: Rückverlegung auch bei zwischenzeitlicher Entlassung aus anderem Krankenhaus und Wiederaufnahme innert 24 Stunden (Urteilsbegründung).
Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2021 (InEK, PDF, 214 kB).
Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde und innerhalb von 24 Stunden wieder in das erste Krankenhaus aufgenommen wurde (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde (Medizinrecht RA Mohr).
Entlassmanagement: Wenn die Krankenhaus-Entlassung wegen Corona zum Problem wird (Augsburger Allgemeine).
Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2020 (InEK, PDF, 78 kB).
Az. L 5 KR 88/15: Keine Fallzusammenführung bei von Entlassung unterbrochener formaler Verlegung-Rückverlegung (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 381/15: Der OPS 5-012.0 ((Hemi-)Kraniotomie mit intrakranieller Dekompression) könne bei Verlegung mit Rückverlegung nicht zusätzlich als Verbringungsleistung abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 20/15 R, B 1 KR 41/14 R, B 1 KR 13/15 R, B 1 KR 30/14 R, B 1 KR 12/15 R, B 1 KR 18/15 R und B 1 KR 15/15 R: BSG zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei fehlender Unterbringungsmöglichkeit eines Patienten, zur Kodierbarkeit der Blutungsanämie nach lediglich Kreuzen von Erythrozytenkonzentraten ohne deren Transfusion, zur Fallzusammenführung nach Verlegung/Rückverlegung mit Kürzung sekundärer Fehlbelegungstage, zur separaten Vergütung einer vorstationären Behandlung mit nachfolgender ambulanter Operation, zur Abrechenbarkeit von Leistungen iSv § 109 Abs 4 S 1 SGB V durch nicht angestellten Arzt, zur vollstationären Unterbringung zwecks Strahlenschutzes als wesentlichem Teil einer medizinisch erforderlichen Radiojodtherapie und zur Feststellung der Nichtigkeit der Mindestmenge von 14 Level-1 Geburten pro Jahr (Terminbericht 50/15).
Az. B 1 KR 20/15 R, B 1 KR 41/14 R, B 1 KR 13/15 R, B 1 KR 30/14 R, B 1 KR 12/15 R, B 1 KR 18/15 R und B 1 KR 15/15 R: BSG zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei fehlender Unterbringungsmöglichkeit eines Patienten, zur Kodierbarkeit der Blutungsanämie nach lediglich Kreuzen von Erythrozytenkonzentraten ohne deren Transfusion, zur Fallzusammenführung nach Verlegung/Rückverlegung mit Kürzung sekundärer Fehlbelegungstage, zur separaten Vergütung einer vorstationären Behandlung mit nachfolgender ambulanter Operation, zur Abrechenbarkeit von Leistungen iSv § 109 Abs 4 S 1 SGB V durch nicht angestellten Arzt, zur vollstationären Unterbringung zwecks Strahlenschutzes als wesentlichem Teil einer medizinisch erforderlichen Radiojodtherapie und zur Feststellung der Nichtigkeit der Mindestmenge von 14 Level-1 Geburten pro Jahr (Terminvorschau 50/15).
SwissDRG: Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln (SwissDRG AG).
Az. L 6 KR 295/11: Thüringer LSG: Fallzusammenführung wegen Rückverlegung nur bei medizinischem Zusammenhang (Seufert-Law).
Az. L 2 KR 118/09 und B 3 KR 17/06 R: Abgrenzung von Verbringung und Verlegung: Verbringung nur bei deutlich erkennbarem Einzelauftrag des abgebenden Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).