Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten
Entlassmanagement: Kliniken müssen dafür sorgen, dass Patienten auch nach ihrer Entlassung medizinisch richtig versorgt werden (Verbraucherzentrale).
Entlassmanagement: Kliniken müssen dafür sorgen, dass Patienten auch nach ihrer Entlassung medizinisch richtig versorgt werden (Verbraucherzentrale).
Entlassmanagement: Kliniken müssen Hilfe organisieren (Stiftung Warentest).
BMG-Arbeitsentwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen", das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) liege vor (Deutsches Ärzteblatt).
Entwurf Nachtrag vom 31.3.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023 bzw. 1.7.2023 zur 4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG (DKG).
Nachtrag vom 31.3.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023 bzw. 1.7.2023 zur 4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).
Vergütung für Übergangspflege im Krankenhaus behebt nicht das Problem des Personalmangels und fehlender ambulanter Strukturen (NRZ).
Ersatzkassen in Sachsen schließen Vereinbarung zur Übergangspflege (VdEK).
Nachtrag vom 20.7.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022, 1.8.2022 bzw. 1.10.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG (DKG).
Nachtragsentwurf vom 20.7.2022 mit Wirkung zum 1.8.2022 bzw. 1.10.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG (DKG).
Nachtrag vom 06.07.2022 mit Wirkung zum 01.07./01.08.2022 bzw. 01.10.2022 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Entwurf Nachtrag vom 04.07.2022 mit Wirkung zum 01.08.2022 bzw. 01.10.2022 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Dieser Nachtrag setzt die 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrag Entlassmanagement und die 2. Corona-Ausgleichsvereinbarung um (DKG).
Bayern: Vereinbarung nach § 132m SGB V über das Nähere zur Leistungserbringung und Finanzierung der Übergangspflege gemäß § 39e SGB V (Übergangspflege im Krankenhaus) (Bayerische Krankenhausgesellschaft).
DEKV stellt Drei-Punkte-Plan zur Übergangs- und Kurzzeitpflege vor (Deutscher Evangelischer Krankenhausverband).
Gemeinsame Empfehlung zur Erbringung und Abrechnung einer Übergangspflege im Krankenhaus für privat krankenversicherte Patienten (DKG, PDF, 87 kB).
Nachtrag vom 22.3.2022 mit Wirkung zum 1.4.2022 bzw. 1.7.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).
Dokumentations-Vereinbarung Übergangspflege und Musterdatei (DOC, 38 kB) (DKG, PDF, 262 kB).
Entwurf Nachtrag vom 11.11.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Umsetzung der B-BEP-Abschlagsvereinbarung und Kennzeichnung von Verlegungen nach §3 Abs. 6 FPV (DKG).
Übergangspflege: Ein neuer hochaufwändiger Prüfbereich darf nicht entstehen (BDPK).
Übergangspflege im Krankenhaus: Der neue § 39e SGB V - eine Regelung ohne Inhalt? (Voelker Gruppe).
Die neue Übergangspflege im Krankenhaus (Anwalt).
Das GVWG ist in Kraft - Zahlreiche Änderungen für Krankenhäuser (BDO Legal).
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte (Ebner Stolz).
Ambulant vor stationär - aber richtig! (Das Krankenhaus 07/2021).
Übergangspflege im Krankenhaus kommt - GVWG verabschiedet (Endera Gruppe).
Bundestag beschließt Pflegereform mit Entlastungen und Tariflöhnen (Wirtschaftswoche).
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (DKG, PDF, 146 kB).
Übergangspflege im Krankenhaus - Geschäftsmodell oder Nullnummer? (Endera-Gruppe).
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (Caritas).
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (DKG, PDF, 433 kB).
Acute and transitional care or rehabilitation? Retrospective analysis of discharge planning from a municipal hospital in Switzerland (Springer).
Vorzeitige Entlassung aus der Behandlung: Koordination zwischen Spital und Pflegeheim funktioniere nicht (Schweizer Fernsehen).
Neue Übergangspflege seit Anfang 2016 (Gelnhäuser Tageblatt).