Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden
Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden (Urteilsbegründung).
Studie stellt Indikatoren für zukünftige Auffälligkeitsprüfung bei ambulanter Abrechnung vor (Deutsches Ärzteblatt).
Az. L 11 KR 1091/21: Mitwirkungsobliegenheit werde durch eine pauschale Unterlagenanforderung gar nicht erst ausgelöst (Quaas & Partner).
Az. S 32 KR 351/19: Die Gabe von drei Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-Konzentraten war medizinisch erforderlich und entsprach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Überarbeitete Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 mit Wirkung zum zum 1. Januar 2023 (KV Sachsen).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens führt zum Beweisverwertungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 27/21 R: Die Vorinstanz muss erneut bewerten, ob das Krankenhaus mit den vorgelegten nicht präkludierten Unterlagen seinen Vergütungsanspruch belegen kann (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 163/21 KH: Zur Anwendbarkeit der PrüfvV ist die Differenzierung von sachlich-rechnerischem Prüfregime und Wirtschaftlichkeits- bzw. sog. Auffälligkeitsprüfung bedeutsam (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
Az. L 10 KR 128/17: Kein Beweisverwertungsverbot für freiwillig zur Einsicht überlassene Patientenakte bei Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/20 B: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt - Krankenhaus bleibt auf den Kosten für die Behandlung mit Kepivance (Palifermin) sitzen (Beschluss).
B 1 KR 27/21 R: Vorinstanz muss z.B. klären, ob das Interventionsprotokoll einen OP-Bericht im Sinne der vom MDK ihrer Art nach konkret angeforderten Unterlagen darstellt (Terminbericht 22/22).
Az. L 11 KR 3929/20: PrüfvV 2014 enthalte eine materielle Präklusionsregelung für vom MDK angeforderte, jedoch verspätet beigebrachte Unterlagen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 27/21 R: Krankenkasse lässt das BSG die Ausschlussregelung in § 7 Abs 2 PrüfvV 2014 prüfen (Terminvorschau 22/22).
Az. L 11 KR 236/20: Bei Nichtdurchführung einer Prüfung z.B. bei Altfällen trägt die Krankenkasse die Beweislast für die Rechtsgrundlosigkeit ihrer Zahlungen (Medizinrecht Saarland).
Neue Normalität für Krankenversicherungen: die Krankenhausrechnungsprüfung ab 2022 (McKinsey, PDF, 443 kB).
Az. S 18 KR 126/18: Eine Nachforderung nach Schlussrechnung für Krankenhausbehandlung (hier: Umsetzung eines MDK-Gutachtens) ist bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 582/16: Die 6-Wochen-Frist beginnt bei der Überprüfung unterbliebener Fallzusammenführung erst bei Eingang der zweiten Abrechnung zu laufen (Urteilbegründung).
Az. L 9 KR 190/18: Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen (Medizinrecht Saarland).
Festsetzung der neuen Prüfverfahrensvereinbarung 2021 (PPP-Rechtsanwälte).
Az. L 5 KR 13/19: Das Krankenhaus ist nicht von einer Rechnungskorrektur außerhalb eines MDK-Prüfverfahrens ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 329/17: Krankenkasse kann das eingeleitete MDK-Prüfregime nicht im Nachhinein umdeklarieren, um der Zahlung der Aufwandspauschale zu entgehen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 395/16: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV 2014 enthalte keine Regelung einer materiellen Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 737/16: Keine Erstattung von Aufwandspauschalen bei nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führenden Prüfungen nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V (Urteilsbegründung).
Az. S 13 KR 244/20: Die 4-Wochen-Frist entspreche einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist (hier: Kodierung 8-890 Intensivmedizinische Komplexbehandlung und 6-002.p2 (2016) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Bei Alt-Fällen keine Rückforderung der Aufwandspauschale durch die Krankenkasse (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Die in der PrüfvV festgelegte Fünfmonatsfrist für die nachträgliche (Abrechnungs-)Datensatzkorrektur im MDK-Prüfverfahren schließt diese Korrektur im Abrechnungsverfahren nicht aus (Urteilsbegründung).