Az. B 1 KR 22/22 R: Amtsenthebung des vormaligen MDK-Geschäftsführers rechtsmäßig
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 22/22 R: Die Amtsenthebung vom Posten des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch den Verwaltungsrat sei rechtmäßig erfolgt (Terminbericht 41/23).
Az. B 1 KR 22/22 R: War die Amtsenthebung des Geschäftsführers des vormaligen MDK Rheinland-Pfalz wegen Verstoßes gegen Amtspflichten (genannt werden Gewährung von Leistungsprämien, Buchbeschaffung zum Gleitschirmfliegen, Anschaffung eines Allradtraktors...) unzulässig? (Terminvorschau 41/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Landesvertragliche Regelungen stehen dem Aufrechnungswunsch der Krankenkassen entgegen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 10/22 R: Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses hat wegen landesvertraglicher Aufrechnungsbeschränkung Bestand (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Urteilsbegründung).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Az. B 1 KR 11/22 R: Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus durch eine Pflichtverletzung das Prüfverfahren veranlasst (Terminbericht 07/23).
Az. B 1 KR 11/22 R: Berechtigt die datenschutzrechtliche Weigerung, auf Anfrage eine medizinische Begründung abzugeben, die Krankenkasse zur Nichtzahlung der Aufwandspauschale? (Terminvorschau 07/23).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Az. B 1 KR 11/22 R: Voraussichtliche Verweildauerüberschreitung nicht angezeigt, trotzdem Anspruch auf Aufwandspauschale? (Bundessozialgericht).
Dem schrankenlosen Begehren der Kostenträger nach wirtschaftlichem Alternativverhalten wurde für den Moment Einhalt geboten (Med-Juris).
Az. B 1 KR 30/20 R: Auch ein unklarer Versicherungsstatus führt bei Notfallbehandlung zur Leistungspflicht der AOK (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 30/20 R: Krankenkasse muss Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung eines Asylbewerbers tragen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 16/21 R: Es ist Obliegenheit des Krankenhauses, die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen nach kursorischer Durchsicht zu ergänzen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/21 R: Nach der PrüfvV 2014 sind nachgereichte Behandlungsunterlagen im Verfahren durch eine materielle Ausschlussfrist präkludiert (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 145/21 B ER: Der Medizinische Dienst kann die Prüfquote von 5% in 2020 bei auffälliger Rechnungslegung (< 20% unbeanstandet) überschreiten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 16/21 R: Krankenhaus muss die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen nach kursorischer Durchsicht ergänzen (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 9/21 R: Wurde die Frist zur Vorlage der angeforderten Unterlagen versäumt? (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 9/21 R: Enthält die PrüfvV 2014 eine materielle Ausschlussfrist, die Behandlungsunterlagen im Verfahren präkludiert (Terminvorschau 42/21).
Az. B 1 KR 16/21 R: Enthält die PrüfvV 2016 eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist für nicht konkret benannte Patientenunterlagen? (Terminvorschau 42/21).
Az. L 10 KR 448/20: Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten zieht Vergütung einer stationären OP in Höhe ambulanter Vergütungssätze nach sich (Med-Juris).
Az. B 1 KR 13/20 R: Spontanatmungsstunden in der Weaning-Periode zählen auch bei nicht erfolgreicher Entwöhnung von der Beatmung (Urteilsbegründung).