Az. B 1 KR 29/22 R: Schadensersatzanspruch wegen Verlegung ohne sachlichen Grund
Az. B 1 KR 29/22 R: Bei Patientenverlegung ohne Sachgrund trägt das Krankenhaus das Mehrkostenrisiko (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 29/22 R: Bei Patientenverlegung ohne Sachgrund trägt das Krankenhaus das Mehrkostenrisiko (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 29/22 R: Rückverweis an Vorinstanz: Ist die Verlegung zur Vermeidung tertiärer Fehlbelegung als sachgrundlos einzuordnen? (Terminbericht 16/24).
Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Krankenhausreform (Download, PDF, 423 kB).
"Wir haben dem Teufel die Türen geöffnet, als wir die BWLer in die Kliniken gelassen haben" (Du bist Halle).
Az. B 1 KR 29/22 R: Bundessozialgericht muss über die Wirtschaftlichkeit einer Verlegung zur Vermeidung tertiärer Fehlbelegung mit nachfolgend höheren Kosten urteilen (Terminvorschau 16/24).
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Baden-Württemberg: Verbauen Privatkliniken billige Implantate bei Operationen? (Südwest-Presse).
Reha-Patienten werden gegen ihren Willen verlegt (Frankfurter Rundschau).
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 22/22 R: Die Amtsenthebung vom Posten des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch den Verwaltungsrat sei rechtmäßig erfolgt (Terminbericht 41/23).
Az. S 23 KR 86/19: Gabe von Gabe von ATK statt PTK war im vorliegenden Einzelfall wirtschaftlich (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 310/18: Keine gesonderte EBM-Vergütung für Einmaltrokare bei medizinisch möglichem Einsatz von Mehrfachartikeln (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 21/21: Ein deutlicher Gebrauchsvorteil kann bei der Implantation einer patientenindividuellen Knie-Sonderprothese eine kostenaufwendigere Versorgung rechtfertigen (Urteilsbegründung).
Schadenersatzanspruch der Krankenkassen: Patienten nur sachlich gut begründet verlegen (Ecovis).
Az. L 5 KR 872/21: Der Medizinische Dienst darf nur Unterlagen innerhalb des Prüfgegenstandes anfordern, anderslautetenden Aufforderungen ohne vorherige Erweiterungsanzeige muss das Krankenhaus nicht nachkommen (Urteilsbegründung).
Reha-Klinik in Bochum-Werne schließt (Pressemitteilung).
Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen (Rechtsanwälte Dr. Matzen und Partner).
Jahresbericht 2023 des niedersächsischen Landesrechnungshofes (Landesrechnungshof Niedersachsen, PDF, 180 kB).
Az. S 32 KR 351/19: Die Gabe von drei Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-Konzentraten war medizinisch erforderlich und entsprach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht der Vereinbarung von Aufrechnungsverboten nicht entgegen (Medizinrecht Saarland).
Az. S 28 KR 3866/19: Die durchgeführte epidurale gepulste Radiofrequenztherapie entsprach nicht dem allgemeinen Qualitätsgebot nach § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Urteilbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Verlegung ohne Sachgrund (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 2389/19: Die Behandlung mit Cytosorb war medizinisch erforderlich und entsprach dem Qualitätsgebot und dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 3 KR 7/21 R: Krankenkassen müssen Apotheken unvermeidbare Verwurfsmengen bei der Zytostikazubereitung vergüten (Urteilsbegründung).
Az. S 78 KR 1492/20: Die spinale epidurale gepulste Radiofrequenztherapie ePRF (OPS: 5-039.38) entsprach 2015 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).