Erweiterung des Prüfauftrages muss Gelegenheit bieten, entsprechend korrespondierende Unterlagen vorzulegen





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Erweiterung des Prüfauftrages muss Gelegenheit bieten, entsprechend korrespondierende Unterlagen vorzulegen

Az. L 5 KR 872/21: Der Medizinische Dienst darf nur Unterlagen innerhalb des Prüfgegenstandes anfordern, anderslautetenden Aufforderungen ohne vorherige Erweiterungsanzeige muss das Krankenhaus nicht nachkommen (Urteilsbegründung).

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