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Krankenhausindividuelle Informationen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2006

Krankenhausindividuelle Informationen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2006. Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben die Vertragsparteien auf Bundesebene konsentiert, die Frist für die Beantwortung der Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG auf den 31.01.2006 zu verlängern. Entsprechend werden die krankenhausindividuellen Informationen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an die anfragenden Krankenhäuser erst zum 31.01.2006 versendet. Die Übersicht über die Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG wird entsprechend kurzfristig nach dem 31.01.2006 auf der Internetseite des InEK veröffentlicht (InEK).

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