Az. 5 U 38/10: Medizinrecht: Schmerzensgeld bei grobem Behandlungsfehler - Arzthaftung: Die (versehentliche) Spülung einer infizierten Wunde mit einem propanolhaltigen Flächendesinfektionsmittel ist grob behandlungsfehlerhaft /> Chaotische Zustände in der Bauabteilung der städtischen Kliniken München />
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