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Az. B 3 KR 28/12 R: Ein Krankenhaus ist verpflichtet, bei Kategorie 2-Leistungen (ambulante oder stationäre Durchführung) des AOP-Vertrages den Grund der stationären Aufnahme gegenüber den Krankenkassen anzugeben

Az. B 3 KR 28/12 R: Ein Krankenhaus ist verpflichtet, bei Kategorie 2-Leistungen (ambulante oder stationäre Durchführung) des AOP-Vertrages den Grund der stationären Aufnahme gegenüber den Krankenkassen anzugeben (Medizinrecht RA Mohr).

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