Az. S 35 KR 220/12: Krankenkassen müssen den Klinikaufenthalt eines Alkoholkranken nicht länger bezahlen, wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist
Az. S 35 KR 220/12: Krankenkassen müssen den Klinikaufenthalt eines Alkoholkranken nicht länger bezahlen, wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist (Deutsches Ärzteblatt).
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