Az. B 1 KR 6/19 R: Krankenhaus muss durchgehende Behandlung gegen Beurlaubung beim Warten auf einen entscheidenden Befund gegen Entlassung und Wiederaufnahme wirtschaftlich abwägen
Az. B 1 KR 6/19 R: Krankenhaus muss durchgehende Behandlung gegen Beurlaubung beim Warten auf einen entscheidenden Befund gegen Entlassung und Wiederaufnahme wirtschaftlich abwägen (Urteilsbegründung).
B 1 KR 6/19 R - Beurlaubung - DRG-Recht - E05B - E06C - Fallzusammenführung - Hamburg - Krankenhausrecht - L 1 KR 68/18 - MDK - Onkologie - Pathologie - S 56 KR 1970/14 - Sozialgericht - Urteil - wirtschaftliches Alternativverhalten - Wirtschaftlichkeitsgebot - URL