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Handlungsempfehlung zur Therapie von Patienten COVID-19 aus palliativmedizinischer Perspektive

Handlungsempfehlung zur Therapie von Patienten COVID-19 aus palliativmedizinischer Perspektive (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin DGP, PDF, 233 kB).



DGP veröffentlicht Handlungsempfehlung zur Therapie von Patient*innen mit COVID-19: Palliativmedizin: Schwerstkranke und sterbende COVID-19-Patientinnen und Patienten müssen bei Luftnot und Angst auch jenseits der Beatmung adäquat versorgt werden! Berlin, 18.03.2020. Wir müssen in der Akutmedizin auf eine Häufung von Sterbefällen mit
den Leitsymptomen Luftnot und Angst vorbereitet sein. Die Palliativmedizin möchte mit ihren heute veröffentlichten Handlungsempfehlungen sowie individueller Beratung die Kolleginnen und Kollegen auf den
Akutstationen unterstützen und stärken.“ erklärt der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) Dr. Bernd Oliver Maier, Chefarzt für Palliativmedizin und Onkologie in Wiesbaden,
zur vorgelegten Empfehlung zur Therapie von Patientinnen und Patienten mit COVID-19. „Zudem muss
die palliativmedizinische Versorgung im ambulanten und stationären Sektor trotz erschwerter Rahmenbedingungen aufrechterhalten werden.“ Beide Aspekte sind Gegenstand der zweidimensionalen
Handlungsempfehlung der DGP.
Akutkrankenhäuser müssen sich darauf einstellen, dass bei schwer oder mehrfach vorerkrankten Menschen die akute Ateminsuffizienz bei einer COVID-19-Infektion den Beginn des Sterbeprozesses markieren kann. DGP-Vorstandsmitglied Dr. Wiebke Nehls, Oberärztin der Lungenklinik Heckeshorn in Berlin
und Bereichsleitung Palliativmedizin, betont: „Wir müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt Entscheidungen über mögliche Therapieeskalationen oder Therapielimitationen vor dem Hintergrund der
Kenntnisse über Vorerkrankungen treffen. Das heißt, beim ersten Kontakt mit dem Patienten sind Inhalte von Vorausverfügungen regelhaft zu erfragen. Eine gut dokumentierte Festlegung zur Therapieeskalation kann Patienten vor Therapiemaßnahmen bewahren, die vor dem Hintergrund einer oder
mehrerer schwerer Grunderkrankungen nicht zielführend sind.“ Gleichzeitig unterstütze dieses Vorgehen die sinnvolle Verteilung von medizinischen Ressourcen.
Sollte Atemnot trotz optimaler Therapie der Akuterkrankung bestehen bleiben, verweist Prof. Dr. Claudia Bausewein, Vorstandsmitglied der DGP, Chefärztin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am
LMU Klinikum München sowie Leiterin der dortigen Atemnotambulanz, nachdrücklich auf medikamentöse Maßnahmen zur Symptomkontrolle, wie sie in der erst kürzlich veröffentlichten erweiterten S3-
Leitlinie Palliativmedizin benannt werden: „So zählt zu den medikamentösen Maßnahmen mit guter
Evidenz die Gabe von oralen oder parenteralen Opioiden. Retardierte Opioide mit einem kontinuierlichen Wirkspiegel zeigen eine bessere Linderung der Atemnot als nicht-retardierte Formen.“ Ebenso
geht die von der DGP veröffentlichte Handlungsempfehlung auf in der Palliativversorgung etablierte
Maßnahmen zur Behandlung der häufig mit Atemnot verbundenen Unruhe- und Angstsymptome ein.
Absolut unumgänglich wird sein, so die jahrzehntelang in der Palliativmedizin tätigen Internistinnen
Claudia Bausewein und Wiebke Nehls wie auch ihr Kollege Bernd Oliver Maier, sowohl die Akutmedizin
in der Begleitung sterbender Menschen zu unterstützen als auch die Palliativversorgung anderer
schwerstkranker Menschen sicherzustellen: „Dies wird eine große Solidarität unter allen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen erfordern.“
DGP 17.03.2020: Handlungsempfehlung zur Therapie von Patient*innen mit COVID-19 aus palliativmedizinischer Perspektive
Erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin DGP, 18.03.2020

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