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Krankenhäusern wird eine moderne Auftragsdatenverarbeitung ermöglicht

Krankenhäusern wird eine moderne Auftragsdatenverarbeitung ermöglicht (Berliner Krankenhausgesellschaft).



Mit der Änderung im Landeskrankenhausgesetz wird Berliner Krankenhäusern eine moderne Datenverarbeitung und die Zusammenarbeit mit Drittanbietern ermöglicht. Die Berliner Kliniken begrüßen die Verabschiedung in der vergangenen Plenarsitzung und danken dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Damit ist ein starkes Signal für den digitalen #
Wandel gesetzt.

Dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
zum Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner
Gesetzen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde in der letzten
Plenarsitzung entsprochen. Damit werden die landesrechtlichen Normen so
angepasst, dass die Auftragsdatenverarbeitung für die Berliner Krankenhäuser
auch mit externen Dienstleistern professionell und sicher durchführbar ist.
Durch diese Regelung ist die Anwendung moderner, cloud-basierter Technologien
und der Einsatz innovativer Medizinprodukte zum Wohle der Berlinerinnen und
Berliner nun möglich.

„Die Krankenhäuser haben in der Vergangenheit bereits vielfältige
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um sensible Patientendaten erfolgreich zu
schützen. Deshalb ist das in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt.
Digitalisierung ist eine anspruchsvolle, gemeinsame Aufgabe und gelingt nur
unter geeigneten Rahmenbedingungen. Mit diesem Schritt hat unser Parlament
seinen ernsthaften Willen dokumentiert, die digitale Gesundheitsversorgung zu
gestalten. Ein gutes Signal für die Gesundheitsstadt Berlin“, so Brit Ismer,
Vorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG ).

Krankenhäuser arbeiten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung nur mit
Auftragsverarbeitern zusammen, die ausreichend Sicherheit dafür bieten, dass
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden,
dass die Verarbeitung den Schutz der Rechte der betroffenen Person
gewährleistet. Auch mit Blick auf die Umsetzung des Maßnahmenpakets
„Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ ist die erweiterte Lösung zu begrüßen. Den
Berliner Krankenhäusern stehen rund 215 Mio. Euro für die schnelle Umsetzung
digitaler Strukturen bereit.

„Die Krankenhäuser haben jetzt die immense Chance, cloud-basierte und
standardisierte Systeme zu etablieren. Digitalisierung mit hoher Qualität und
maximalem Schutz datenschutzkonform in der Versorgung zu bringen – das ist
unser Ziel. Deshalb sind die regulatorischen Anpassungen im Plenum so wichtig“,
betont Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. „Der durch Covid-19 erwachsene
Zusammenhalt war ein Schlüssel für die erfolgreiche Bekämpfung des Virus. Der
Mix aus gemeinsamem Handeln, politischer Weichenstellung und ökonomischer
Handlungsfähigkeit muss auch für die Digitalisierung wegweisend werden“, so
Schreiner weiter.

Quelle: Berliner Krankenhausgesellschaft, 09.10.2020

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