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Wirtschaftlichkeit ja, aber nicht zum Zweck der Kommerzialisierung

Wirtschaftlichkeit ja, aber nicht zum Zweck der Kommerzialisierung (IVKK).



In der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Krankenhauszukunftsgesetz hat der IVKK wie folgt Stellung genommen: SV Dr. Uwe Alschner: Es ist in den Vorreden schon deutlich geworden, dass es diverse Schwächen des bestehenden Systems gibt und wenn ich ein Bild gebrauchen darf, so würde ich es vergleichen damit, dass
sich die Krankenhauslandschaft immer weiter in einen Urwald hinein zu verlaufen droht. Der Grund dafür liegt
unserer Meinung nach darin, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit mit der Frage
der Kommerzialisierung verwechselt wird. Also im Bestreben um mehr
Wirtschaftlichkeit haben wir in Deutschland ein System geschaffen, was
kommerziell ausgerichtet ist.
Darin liegt eines der Grundprobleme, dass letztendlich jede sinnvolle
Detailreform durch diese Problematik der Kommerzialisierung, sprich der
Ausnutzung eines solidarisch finanzierten Systems durch private Eigeninteressen
in Form von Gewinnabschöpfung, zu unterlaufen werden droht. Die Pandemie hat es
letztendlich gezeigt, dass man Daseinsvorsorge nicht mit kommerziellen
Kriterien gewährleisten kann, weil genau dieser Fall derjenige ist, der
abgesichert werden muss im Krankenhauswesen. Deswegen plädieren wir dafür bei
dieser Reform und vor jeder Reform die Grundfrage der Bedeutung und der
Sinnstellung eines Krankenhauswesens in den Mittelpunkt zu rücken. Das
bedeutet, Wirtschaftlichkeit ja, aber nicht zum Zweck der Kommerzialisierung
sondern im Interesse des Gemeinwesens.
Diese Frage ist zentral, sie ist nicht ganz einfach zu beantworten, das geben
wir zu, aber es gibt auch verfassungsrechtlich entsprechende Eckpfeiler die
Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot sind nur einige davon, die das
nahelegen, dass wir diese Frage zunächst in den Blick nehmen müssen, wie man
das Krankenhauswesen ausrichtet,, um dann die Effizienzgewinne die sich aus
guter Wirtschaftsführung und auch aus technologischer Innovation ergeben, für
das Gemeinwesen zu nutzen, aber nicht Gewinne zu privatisieren und Risiken zu
sozialisieren."

Quelle: IVKK, 01.10.2020

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