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Erneut hohe Freiheitsstrafen wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen

Erneut hohe Freiheitsstrafen wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen (Justiz NRW).



Mit Urteil vom 23. April 2021 (Az. 10 KLs 5/20) hat die 10. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vier Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen fünf Jahren zwei Monaten und zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei Angeklagte hat das Gericht wegen
Geldwäsche in 293 Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von vier bzw. drei Jahren sechs Monaten verurteilt. Einen Angeklagten hat das Gericht wegen Beihilfe zur Geldwäsche in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, wobei die
Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, und einen Angeklagten hat das Gericht freigesprochen. Das Gericht hat Taterträge in Höhe von mehr als 1,4 Mio € eingezogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen fünf Angeklagte Haftstrafen zwischen
dreieinhalb und sechs Jahren gefordert, gegen drei Angeklagte Bewährungsstrafen
von bis zu zwei Jahren.

Aufgrund des Ergebnisses der an 35 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung mit
umfangreicher Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass vier
Angeklagte und ein zwischenzeitlich Verstorbener die Idee hatten, nicht
erbrachte Pflegeleistungen betrügerisch abzurechnen. Dazu errichteten sie
zunächst drei Pflegedienste mit Sitz in Düsseldorf, die Stern Pflegedienst
GmbH, die Lottos Gesundpflege GmbH und die Lotos Pflegedienst GmbH. Spätestens
ab 2012 rechneten diese Pflegedienste Leistungen gegenüber
Abrechnungsgesellschaften ab. Die Abrechnungsstellen beglichen die angeblichen
Pflegedienst-Forderungen und rechneten sie dann gegenüber den gesetzlichen
Krankenkassen bzw. Kommunen ab. Die Krankenkassen bzw. die Kommunen zahlten
gutgläubig auf tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen.
[...]

Quelle: Justiz NRW, 23.04.2021

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