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Kabinett beschließt neuen Krankenhausplan des Landes Brandenburg mydrg.de





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Kabinett beschließt neuen Krankenhausplan des Landes Brandenburg

Kabinett beschließt neuen Krankenhausplan des Landes Brandenburg unter dem Dach der "Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg" (Pressemitteilung).



Meilenstein für die Gesundheitsversorgung in der Hauptstadtregion: Brandenburg und Berlin haben ihre jeweiligen Krankenhausplanungen in mehrjähriger Arbeit aktualisiert, miteinander verzahnt und eng
abgestimmt. Das Brandenburger Kabinett hat heute die Vorlage von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher für
den Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg beschlossen. Berlin will
seinen Plan im September beschließen. Damit haben beide Länder zum ersten Mal
zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer
Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage
erstellt.


Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit dem Vierten Krankenhausplan des
Landes Brandenburg schreiben wir Geschichte. Berlin und Brandenburg bilden eine
Gesundheitsregion. Mit dieser ersten Gemeinsamen Krankenhausplanung
intensivieren wir nicht nur die gute Zusammenarbeit, sondern stärken die
gesundheitliche Versorgung in der Region. Davon profitieren die Menschen in der
dicht besiedelten Hauptstadtregion genauso wie in den berlinfernen ländlichen
Regionen. Alle Krankenhäuser im Land Brandenburg bleiben erhalten. Sie sind und
bleiben die zentralen Anker unserer Gesundheitsversorgung. Das wissen wir in
Brandenburg nicht erst seit der Corona-Pandemie. Eine wohnortnahe Versorgung in
möglichst allen Teilen Brandenburgs hat für uns oberste Priorität. Und wir
passen unsere Krankenhausplanung weiter der demografischen Entwicklung an."


Im Vierten Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten
aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater
und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden.


In Summe gibt es landesweit einen bedarfsnotwendigen Bettenaufwuchs in den
einzelnen Fachgebieten sowohl im vollstationären Bereich als auch im
teilstationären Bereich. So wird die Anzahl der vollstationären Betten von
insgesamt 15.313 Betten im Jahr 2017 auf 15.694 vollstationäre Betten im
Vierten Krankenhausplan angehoben. Im teilstationären Bereich gibt es einen
Aufwuchs von 1.583 teilstationären Plätzen im Jahr 2017 auf 1.972
teilstationäre Plätze. Daraus ergibt sich ein Aufwuchs von insgesamt 381
vollstationären Betten und 389 teilstationären Plätzen, die sich
unterschiedlich auf die einzelnen Fachgebiete verteilen.


Damit ergibt sich mit dem Vierten Krankenhausplan im Land Brandenburg eine
Gesamtkapazität von insgesamt 17.666 Betten und teilstationären Plätzen.


Der Plan legt die Pfeiler für die nächsten Jahre in der Krankenhausplanung
Brandenburgs fest. So sind Strukturentscheidungen, wie beispielsweise die
Umstellung von der Rahmenplanung auf eine bettenscharfe quantitative Ausweisung
von Planbetten je Hauptdisziplin oder auch die Stärkung der geriatrischen
tagesklinischen Versorgung getroffen worden. Auf der anderen Seite wurden aber
auch die Pädiatrien und Geburtsstationen gesichert und die Angebote an
spezifischen medizinischen Leistungen unterstützt.


Die Krankenhausstandorte haben durch den Vierten Krankenhausplan nun
Planungssicherheit, die für die Entwicklung zukunftssicherer belastbarer
Konzepte genutzt werden kann. Dazu gehört beispielsweise die engere Kooperation
zwischen Krankenhäusern einer niedrigeren Versorgungsstufe mit denen einer
höheren Versorgungsstufe oder spezialisierten Kliniken.


Des Weiteren wird der Einsatz neuer Technologien durch Telemedizin die schnelle
wohnortnahe Erstdiagnose unterstützen. Zudem sollen insbesondere Krankenhäuser
der Grundversorgung in ländlichen Regionen durch den Einsatz von
Strukturfondsmitteln dabei unterstützt werden, sich zu ambulant-stationären
Gesundheitsanbietern vor Ort zu entwickeln. Der sektorenübergreifende
kooperative Ansatz ist einer der entscheidenden Hebel für die Sicherstellung
und Weiterentwicklung der zukünftigen regionalen Gesundheitsversorgung.


Trotz eng abgestimmter Planung haben Brandenburg und Berlin aus rechtlichen
Gründen auch weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan. Beide Pläne folgen
aber jetzt gemeinsamen Grundsätzen und Versorgungszielen und ergänzen sich.
Aufgrund einer sich immer weiter entwickelnden Gesundheitsregion
Berlin-Brandenburg wurden beispielsweise die Planungszyklen harmonisiert,
sodass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und Brandenburg
synchronisiert sind. Bedarfsnotwendige Änderungen an den einzelnen
Versorgungsaufträgen der Krankenhäuser können im Rahmen von
Einzelfortschreibungen während der Laufzeit des Krankenhausplanes vorgenommen
werden.


Hintergrund


Ein Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete
Bedarf an stationären Krankenhauskapazitäten festgestellt, zum anderen wird mit
dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen
Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind und dementsprechend vom Land
gefördert werden.

Schon seit Anfang der 90er Jahre stimmen Berlin und Brandenburg ihre
Krankenhausplanungen aufeinander ab, aber bisher wurden die beiden
Krankenhauspläne zeitlich versetzt beschlossen.

Der Abstimmungsprozess für die erste Gemeinsame Krankenhausplanung begann am
25. September 2018 mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen
Regionalausschusses für die „Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg".
Daran beteiligten sich neben den Landesministerien für Gesundheit die
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Berliner
Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie die
Kommunalen Spitzenverbände.

Erste Aufgabe des Gremiums war es, eine Empfehlung zu den Planungszielen und
Grundsätzen der Gemeinsamen Krankenhausplanung abzustimmen. Das
Grundlagenpapier für die Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg wurde
am 2. April 2019 parallel in die Kabinettsitzungen des Senats des Landes Berlin
und des Landes Brandenburg eingebracht. Es folgten zahlreiche
Arbeitssitzungen.

Das Inkrafttreten der einzelnen Krankenhauspläne der Länder unter dem Dach der
Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg war eigentlich mit Beginn des
Jahres 2021 vorgesehen. Angesichts der Corona-Pandemie musste jedoch der
Aufstellungsprozess um ein gutes halbes Jahr verschoben werden.

Quelle: Pressemitteilung, 22.06.2021

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