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Warnstreiks an Berliner Kliniken für einen Personalentlastungstarifvertrag sind verfehlt und völlig inakzeptabel

Warnstreiks an Berliner Kliniken für einen Personalentlastungstarifvertrag sind verfehlt und völlig inakzeptabel (VKA).



ver.di ruft wider besseres Wissen zu Warnstreiks bei Vivantes und Charité auf, um diese jeweils zu Tarifverhandlungen zur Personalbemessung zu zwingen / VKA fordert sofortige Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen. Berlin. Die Gewerkschaft ver.di rief am gestrigen
7. Juli 2021 in den großen kommunalen Krankenhäusern Berlins, der Charité und Vivantes, zu Warnstreiks auf. Mit diesen Warnstreiks möchte ver.di die beiden Häuser zu
Tarifverhandlungen zwingen, um Regelungen zur Personalbemessung bzw. zur
Entlastung in beiden Unternehmen zu erreichen. ver.di ist bekannt, dass diese
Forderungen aus satzungsrechtlichen Gründen nicht erfüllt werden können. Denn
die Verhandlungskompetenz liegt ausschließlich bei der Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Spitzenverband der kommunalen
Arbeitgeberverbände in den Bundesländern (KAV) und der Tarifvertragspartei des
TVöD. Dass ver.di wider besseres Wissen zu Warnstreiks aufruft, verurteilt die
VKA aufs Schärfste.

Dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Seit 1949 ist die VKA auf
Bundesebene für das Führen von Tarifverhandlungen zuständig. Dieses Mandat der
VKA betrifft alle tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten der
kommunalen Krankenhäuser; auch etwaige Tarifverträge im Zusammenhang mit
Regelungen zur Personalbemessung. Weder die betroffenen Häuser selbst noch der
KAV Berlin können auf dieser Grundlage Tarifverhandlungen zur Personalbemessung
bzw. zur Entlastung führen. ver.di ist dies sehr wohl bekannt. Durch den Aufruf
zum Warnstreik will ver.di das Unmögliche durchsetzen und ignoriert dabei
wissentlich die innerverbandlichen Regelungen und Beschlüsse ihres
Sozialpartners.“

Zugleich ruft ver.di zu Warnstreiks auf, um für die Beschäftigten der
Vivantes-Tochtergesellschaften und der Labor Berlin GmbH eine Bezahlung nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu erreichen.

Hierzu Niklas Benrath: „Diese Art der Rosinenpickerei, wonach ver.di sich
anscheinend nach Lust und Laune aussucht, wo eine Mitgliedschaft im kommunalen
Arbeitgeberverband und die Tarifbindung an die Tarifverträge der VKA passt, ist
absolut inakzeptabel. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ver.di die
Mitgliedschaft von Charité und Vivantes im KAV Berlin und die damit
einhergehenden Zuständigkeiten der VKA auf der einen Seite komplett ignoriert,
auf der anderen Seite aber akzeptiert, indem für Beschäftigte eine Bezahlung
nach dem von der VKA abgeschlossenen TVöD gefordert wird. Dem Ganzen setzt
ver.di nun mit der Streikankündigung die Krone auf. Das zeugt weder von
sozialpartnerschaftlicher Wertschätzung noch von der ehrlichen Absicht, eine
Lösung herbeizuführen. Auf die VKA ist ver.di noch nie zu diesem Thema
zugegangen. Ich fordere ver.di auf, die Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen!“

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband
der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die
Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge
mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt
fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen
Beschäftigten.

Quelle: VKA, 08.07.2021

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