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Psychotherapeutische Versorgung in Kliniken bleibt mangelhaft

Psychotherapeutische Versorgung in Kliniken bleibt mangelhaft (DGPPN).



Der gesetzliche Auftrag war klar: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte die personelle Ausstattung der psychiatrischen Kliniken für die psychotherapeutische Versorgung verbessern, nachdem dies in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) bisher
versäumt worden war. Mit seiner Entscheidung am 16.9. hat der G-BA den Willen
des Gesetzgebers nun missachtet und den dringend notwendigen Sachverstand
vermissen lassen. Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgerufen, die
Richtlinie nur unter der Auflage zu genehmigen, dass die auf Basis
wissenschaftlicher Leitlinien von den Kammern und der Patientenvertretung
eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden.

Entgegen dem gesetzlichen Auftrag hat der G-BA in seiner Sitzung am 16.9.2021
keine Verbesserung der Personalausstattung psychiatrischer Kliniken mit Ärzten
und Psychologen, die Psychotherapie erbringen, beschlossen. Entsprechende
einhellige Vorschläge der Bundesärzte- und der Bundespsychotherapeutenkammer,
der Fachgesellschaften und Verbände, der Angehörigen und der
Patientenvertretung wurden vom Unparteiischen Vorsitzenden, den Krankenkassen
und der Krankenhausgesellschaft abgelehnt. Die Diskussion wurde auf das nächste
Jahr verschoben. Eine Anpassung soll dann auf Basis von Versorgungsdaten aus
den Kliniken diskutiert werden, die jedoch nur die gegenwärtige
Personalausstattung widerspiegeln. Die Daten sagen weder etwas darüber aus,
wieviel Psychotherapie fachlich notwendig ist, noch werden sie aufgrund der
pandemiebedingten Ausnahmesituation in den Kliniken valide sein.

„Es zeigt sich erneut, dass der G-BA nicht den notwendigen Willen besitzt, um
eine leitliniengerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung im
Krankenhaus sicherzustellen“, so DGPPN-Präsident Thomas Pollmächer. „Im Kern
geht es um die Frage: Wie viele Ärzte und Psychologen werden gebraucht, damit
jedem Patienten genug Psychotherapie angeboten werden kann, um einen schnellen
und nachhaltigen Behandlungserfolg zu sichern? Während der G-BA diese Frage
bislang selbst nicht zu beantworten wusste, haben wissenschaftliche
Fachgesellschaften, Kammern, Angehörige und Betroffene die beste verfügbare
Evidenz in Form von Leitlinien aufbereitet und daraus Vorschläge für eine gute
psychotherapeutische Versorgung in den Krankenhäusern abgeleitet. Der G-BA hat
die vorgelegten Konzepte nun ohne konkrete Begründung abgelehnt und die Lösung
dieser dringenden Versorgungsprobleme weiter verschoben. Die Reform der
Personalausstattung in den Kliniken, die ursprünglich zu mehr Qualität führen
sollte, tritt seit Jahren auf der Stelle – zulasten der Patienten und der
Mitarbeiter in den Kliniken“, kommentiert Pollmächer.

Die DGPPN ruft das Bundesgesundheitsministerium auf, die Richtlinie nur unter
der Auflage zu genehmigen, dass die auf Basis wissenschaftlicher Leitlinien von
den Kammern und der Patientenvertretung eingebrachten Vorschläge umgesetzt
werden. Konkret soll die Personalausstattung so verbessert werden, dass je nach
Bedarf 75–100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche beim Patienten ankommen.

Quelle: DGPPN, 22.09.2021

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