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ver.di kritisiert weitere Verschiebung verbindlicher Personalvorgaben in Psychiatrien

Verdi: Mit Verschiebung der PPP-Richtlinie werden eine mangelhafte Versorgung und schlechte Arbeitsbedingungen billigend in Kauf genommen (Pressenachricht).



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt deutliche Kritik am vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichten Beschluss zur Personalausstattung in psychiatrischen Einrichtungen. „Krankenkassen und Kliniken verschieben die Umsetzung der Personalvorgaben in der Psychiatrie auf den Sankt
Nimmerleinstag. Sie nehmen damit weiterhin eine mangelhafte Versorgung und schlechte Arbeitsbedingungen billigend in Kauf“, kritisierte
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Der G-BA, in dem Krankenkassen
und Krankenhäuser den Ton angeben, hat beschlossen, dass die Richtlinie
„Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL) erst 2026 voll
umgesetzt werden muss.

Derzeit ist vorgeschrieben, dass die personellen Mindestvorgaben zu 90 Prozent
erfüllt werden. Doch nach einer aktuellen ver.di-Befragung liegt der
tatsächliche Umsetzungsgrad der PPP-RL mit durchschnittlich 78 Prozent weit
darunter. „Die Personalvorgaben für Psychiatrien werden flächendeckend
unterlaufen“, sagte Bühler. „Und nach dem Willen des G-BA darf das auch noch
ein paar Jahre so weitergehen, denn das Inkrafttreten von Sanktionen für
Kliniken, die die Regeln brechen, wurde erneut verschoben.“ Frühestens 2024
haben die Träger Strafen zu befürchten, wenn sie weniger Personal einsetzen als
vorgeschrieben. „Mit diesem Beschluss degradieren Kliniken und Krankenkassen
die Psychiatrie-Personalrichtlinie auf Jahre hinaus zum Papiertiger. Regeln
müssen eingehalten werden, nur dann machen sie Sinn.“

Die Gewerkschafterin sorgt sich auch bei einem weiteren Punkt des
G-BA-Beschlusses um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. So
werde Alleinarbeit in der Nacht legitimiert, statt sie zu beseitigen. „Dass
Beschäftigte nachts allein auf psychiatrischen Stationen arbeiten müssen, ist
unverantwortlich sowohl ihnen als auch den Patienten gegenüber“, erklärte
Bühler. Der G-BA begründe diese Entscheidungen mit dem Argument, die benötigten
Arbeitskräfte seien nicht zu finden. „Seit Jahren hören wir diese
Argumentation, sie wird durch ständiges Wiederholen aber nicht besser“, so
Bühler. „Wir müssen endlich den Teufelskreis durchbrechen. Die ständig hohe
Arbeitsbelastung treibt weitere Beschäftigte aus ihren Berufen. Da kann doch
die Antwort nur lauten: Wir verbessern die Arbeitsbedingungen durch mehr
Personal.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss werde seiner Verantwortung gegenüber
Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten nicht gerecht, so die
Gewerkschafterin. „Die Bundesregierung, in deren Auftrag der G-BA handelt, kann
nicht zulassen, dass ihre Personalvorgaben derart sabotiert werden. Der
Bundesgesundheitsminister muss hier eingreifen.“

Quelle: Pressenachricht, 31.10.2022

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