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Ambulantisierungsreform: AOP-Katalog 2024 geeint

Ambulantisierungsreform: Der AOP-Katalog wird zum 1. Januar 2024 um 171 OPS-Kodes erweitert (Pressemeldung).



Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine erneute Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) geeinigt. Der zweite große Schritt der Ambulantisierungsreform ist damit geschafft. Der AOP-Katalog wird zum 1. Januar 2024 um 171 OPS-Kodes erweitert – das entspricht rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können. Zusammen mit den bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte dann Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können. Gleichzeitig unterstützt dieser Schritt die anstehende Krankenhausreform, weil mehr ambulante Operationen sowohl das Personal als auch die Bettenkapazitäten in den Kliniken entlastet.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband: „Für Patientinnen und Patienten bringt die Ambulantisierungsreform enorme Vorteile. Mehr als 3.300 Eingriffe können ambulant durchgeführt werden – bei gleicher Qualität wird nun bedarfsgerechter versorgt. Der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus entfällt, das ist angenehmer für die Versicherten. Und: Stationäre Strukturen werden entlastet, die Ziele der anstehenden Krankenhausreform also unterstützt. Es freut mich, dass wir den zweiten Reformschritt wie vereinbart gemeinsam geschafft haben. Die Partner der Selbstverwaltung haben hier erneut sehr gut zusammengearbeitet.“

Einigung auf differenziertere Schweregrade
Die neu aufgenommenen Leistungen umfassen künftig auch Leistungen, die komplexe Regeln erfordern und etwa nach dem Schweregrad des Eingriffs differenziert vergütet werden. Daher haben GKV-Spitzenverband, DKG und KBV die bereits seit 2023 geltenden Regelungen zur Schweregraddifferenzierung der Patientenfälle erweitert: Die Selbstverwaltungspartner haben sich geeinigt, dass für die operative und konservative Versorgung von Frakturen und Luxationen ein weiterer Vergütungszuschlag berechnet werden kann. Der Vergütungsaufschlag für Reoperationen bleibt bestehen.

Ambulant vor stationär - ambulante Operationen werden weiter gestärkt
Zum Hintergrund der Reform: In deutschen Krankenhäusern werden im internationalen Vergleich bislang zu viele Operationen, die ambulant möglich wären, stationär durchgeführt. Dies ist eine unnötige Belastung sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die knappen Personalkapazitäten im Krankenhaus und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Ambulantisierungsreform sollen die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen besser eingesetzt und der internationale Rückstand Deutschlands beim ambulanten Operieren aufgeholt werden.

Der Bundesgesetzgeber hatte die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, auf der Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens des IGES Instituts eine Erweiterung des bestehenden AOP-Katalogs zu vereinbaren. Laut Gutachten könnten die Leistungen des AOP-Katalogs um fast 90 Prozent erweitert werden. Daher hatten sich die Selbstverwaltungspartner darauf verständigt, den AOP-Katalog in zwei Stufen weiterzuentwickeln. Dieser Stufenplan ist nun wie geplant umgesetzt. Allerdings geht die Arbeit am AOP-Katalog weiter, der mindestens alle zwei Jahre überprüft und an den Stand der medizinischen Erkenntnisse anzupassen ist.

Quelle: Pressemeldung, 20.12.2023

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