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Bei Covid-19 mit Symptomen ist das ressourcenintensivste Symptom als Hauptdiagnose anzugeben, ergänzt um U07.1! oder U07.2! mydrg.de





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Bei Covid-19 mit Symptomen ist das ressourcenintensivste Symptom als Hauptdiagnose anzugeben, ergänzt um U07.1! oder U07.2!

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG: Der Kode B34.2 ist bei Covid-19-Erkrankung nicht anzugeben, da diese mit den Kodes aus U07.-! kodiert wird, welche bei der Hauptdiagnosekodierung dem führenden Symptom als Sekundärkodes zugeordnet werden (InEK).

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