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Hybrid-DRG: Wie lange noch warten?

Hybrid-DRG: Sektorengleiche Vergütung von Leistungen harrt ihrer konkreten Ausgestaltung (Berufsverband Deutscher Urologen).



Seit über einem Monat ist die Rechtsverordnung in Kraft, mit welcher ausgewählte Leistungen sektorengleich vergütet werden sollen. Nach wie vor ist jedoch völlig unklar, wie diese nach der neuen Hybrid-DRG-Verordnung konkret abgerechnet werden können.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Rechtsverordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung in einem Hauruck-Verfahren kurz vor Jahreswechsel in Kraft gesetzt. Die Erarbeitung der konkreten Regeln zur Abrechnung wurde der gemeinsamen Selbstverwaltung auferlegt. „Dies ist ein weiteres Beispiel, wie schlecht die Bundesregierung agiert. Die Politik setzt Vorhaben um, ohne die Mitwirkenden im Vorfeld zu beteiligen und denkt nicht zu Ende, wie die Umsetzung zu erfolgen hat“, so der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie, Dr. Axel Belusa. „Originäre Aufgabe der Politik ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, auf deren Grundlage die Ausgestaltung erfolgen kann. Die Politik muss die Selbstverwaltung in die Lage versetzen, Verordnungen oder Gesetze umsetzen und ausgestalten zu können,“ ergänzt der BvDU-Vorstand.

Es muss Klarheit geschaffen werden
Der BvDU fordert die Politik auf, Klarheit zu schaffen, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzubringen. Im von SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog finden sich insgesamt mehr als 5.000 Leistungen, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Im Kontext der Hybrid-DRGs hatte der BvDU im Zusammenwirken mit der Fachgesellschaft, stellvertretend für alle Urologinnen und Urologen, die Forderungen und Erwartungen in Bezug auf die Ausgestaltung bereits in den entscheidenden Gremien adressiert. Nicht zuletzt durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit der AG sektorenübergreifende Versorgung (SÜV) der DGU geht der Berufsverband davon aus, dass diese bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigt und weiter Erfolge verzeichnet werden können.

Weitere urologische Leistung im Katalog ambulant erbringbarer Leistungen
In der Ambulantisierung von Leistungen sieht der BvDU grundsätzlich großes Potenzial für einen deutlichen Wandel in der Gesundheitsversorgung. Mit der ambulanten Erbringung von Ureterorenoskopien in Hybrid-DRG mit leistungsgerechter Vergütung wurde eine weitere urologische Leistung in den Katalog ambulant erbringbarer Leistungen aufgenommen. Auch das Belegarztwesen könnte dadurch Auftrieb erfahren. Belegärztinnen und Belegärzte versorgen seit jeher sektorenübergreifend und sind das Beispiel gelebter sektorenübergreifender Ambulantisierung.

„So lange unklar ist, wie abgerechnet werden soll, ist mehr als nachvollziehbar, dass die gesamte Fachärzteschaft mehr als verhalten reagiert und aktuell die Finger von ambulanten Operationen im Rahmen der Hybrid-DRGs lässt“, so Dr. Axel Belusa. Die überwiegende Zahl der Kliniken hat aktuell kein Interesse an der Lösung. Nominale Verluste im Vergleich zur aktuell gültigen Vergütung sind derzeit die Folge. Aktuell werden in den Kliniken die Strukturen entsprechend der bislang gültigen Gesetzeslage vorgehalten. Adäquate ambulante Strukturen zur Umsetzung der Hybrid-DRG Verordnung sind in einem Großteil der Kliniken noch nicht geschaffen.

Der Berufsverband fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den unseligen Zustand zu beenden und die Hängepartie im Rahmen der Hybrid-DRGs zu beenden.

Quelle: Berufsverband Deutscher Urologen, 13.02.2024

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