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Landesbasisfallwert 2019 Sachsen i.H.v. 3528 65 Euro

Landesbasisfallwert 2019 f. Sachsen i.H.v. 3.528,65 Euro (VdEK).



Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Sachsen werden in diesem Jahr rund 3,9 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern ausgeben. Das sind rund 75 Millionen Euro mehr als 2018. Die Krankenkassen und die Sächsische
Landeskrankenhausgesellschaft haben sich auf den neuen Landesbasisfallwert geeinigt, der die Grundlage für dieses Ausgabenvolumen bildet. Der Wert muss noch durch das Landessozialministerium genehmigt werden.

Für 2019 beträgt der Landesbasisfallwert 3.528,65 Euro. Er ist eine zentrale
Rechengröße, um die Vergütung von stationären Krankenhausleistungen zu
bestimmen. Auf Grundlage des jährlich neu zu verhandelnden
Landesbasisfallwertes werden Fallpauschalen ermittelt. Das sind die Preise, die
Krankenkassen für einzelne Behandlungen, wie etwa für eine Gallenoperation,
eine Herzkatheteruntersuchung oder einen Kaiserschnitt zahlen. Die Preise
gelten für jedes Krankenhaus innerhalb Sachsens. Der überwiegende Teil der
Krankenhausleistungen wird nach diesem Vergütungssystem honoriert.

Krankenhausbehandlungen stellen den größten Ausgabenposten der GKV, gefolgt von
den Aufwendungen für Ärzte und Arzneimittel. Nach den aktuellen Zahlen des
Statistischen Landesamtes gab es 2017 insgesamt 1.001.121 vollstationäre
Behandlungsfälle im Bundesland.

Quelle: VdEK, 27.02.2019

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