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Landesbasisfallwert 2023 Schleswig-Holstein i.H.v. 3.992,62 Euro

Landesbasisfallwert 2023 für Schleswig-Holstein steigt um 167,25 Euro gegenüber dem Vorjahreswert auf 3.992,62 Euro (Pressenachricht).



Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben sich mit der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) auf den Landesbasisfallwert (LBFW) für 2023 verständigt. Dieser für die Abrechnung der Krankenhausleistungen maßgebliche Wert wurde auf 3.992,62 Euro
festgelegt. Das entspricht einer Steigerung um 167,25 Euro gegenüber dem Vorjahreswert. Multipliziert mit der Summe der sogenannten Bewertungsrelationen, die neben der
Fallzahl auch die Fallschwere berücksichtigen, ergibt sich daraus ein
Erlösvolumen von fast 1,93 Milliarden Euro für die stationäre somatische
Versorgung in Schleswig-Holstein.

Mit dieser Vereinbarung schaffen die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung
die notwendige Rechtsgrundlage für die konkreten Budgetvereinbarungen zwischen
den Akutkrankenhäusern und den Kostenträgern für das kommende Jahr.

Zusätzlich zu den oben genannten Erlösen erhalten die Krankenhäuser von den
Krankenkassen die Kosten für das Pflegepersonal, die seit 2020 nicht mehr über
die Fallpauschalen finanziert werden, sondern seitdem nach dem
Selbstkostendeckungsprinzip erstattet werden.

Quelle: Pressenachricht, 22.12.2022

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