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Landesbasisfallwert 2024 NRW i.H.v. 4.206 Euro

Anhebung des Landesbasisfallwertes 2024 für Nordrhein-Westfalen um 5,24 Prozent auf 4.206 Euro geeint / Erhöhung des Landesbasisfallwerts bringt den Kliniken in Nordrhein-Westfalen 833 Millionen Euro mehr (VdEK).



Die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen haben sich mit der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) zum 1. Januar 2024 auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 5,24 Prozent auf 4.206 Euro geeinigt. Das entspricht einer Erhöhung von insgesamt 833 Millionen Euro. Insgesamt stellen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) den somatischen Kliniken im Land damit fast 17 Milliarden Euro für die Versorgung der Patientinnen und Patienten für das laufende Jahr zur Verfügung. „Die Krankenhäuser und die Krankenkassen im Land haben in den herausfordernden Zeiten einen verantwortungsvollen Kompromiss gefunden, der allen Beteiligten für das Jahr 2024 Planungssicherheit gibt und eine hochwertige stationäre Versorgung der Versicherten garantiert“, betont Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.

Bei den Verhandlungen hätten Krankenhäuser und Krankenkassen ihren gesetzlichen Spielraum genutzt, ergänzt Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen NRW: „Nach den gesetzlichen Vorgaben durfte die Krankenhausvergütung im Jahr 2024 um maximal 5,13 Prozent steigen. Hinzu kommen Ausgleiche für Tarifsteigerungen. Genau diese Steigerungsrate wurde jetzt in den Verhandlungen erreicht.“ Die erhöhten Preise können zeitnah abgerechnet werden und die Krankenhäuser erhalten an diesem Punkt Planungssicherheit.

„Wir stehen im Krankenhausbereich vor großen strukturellen Veränderungen, die zum einen die Zukunft der stationären Versorgung sichern und zum anderen die Versorgerrollen weiterentwickeln werden. Dafür wollen wir in diesem Jahr in dem dafür maximal möglichen Umfang finanzielle Sicherheit geben“, so Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.

Mit der Erhöhung des Landesbasisfallwerts ist nach Auffassung der gesetzlichen Krankenkassen eine solide finanzielle Grundlage geschaffen worden, die eingeleitete neue Krankenhausplanung in NRW konsequent fortzusetzen und bis zum Jahresende erfolgreich abzuschließen. Dabei müssen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten für eine bessere Behandlungsqualität im Mittelpunkt stehen.

Auch die Krankenhausreform auf Bundesebene muss dringend vorangebracht werden. Die angestrebten Ziele dürfen dabei nicht verwässert werden: Die Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) muss unbedingt gewährleistet, die Behandlungsqualität gesichert und gesteigert und die Entbürokratisierung erreicht werden. „Es ist zwingend erforderlich, dass Bund und Länder hier am gleichen Strang ziehen. Am Ende darf es nicht auf einen faulen Kompromiss zulasten der Reformziele und Beitragszahlenden hinauslaufen", so AOK NordWest-Chef Tom Ackermann.

Quelle: VdEK, 10.01.2024

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