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Legitimiert für das Kontrollgeschäft: Regelkonforme Krankenhausabrechnung widerspricht eigener Prüf-Mentalität

Legitimiert für das Kontrollgeschäft: Regelkonforme Krankenhausabrechnung widerspricht eigener Prüf-Mentalität (Pressemitteilung).



Auch die Kabinettsfassung des MDK-Reformgesetzes stößt auf Ablehnung beim
Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. "Schon der Referentenentwurf war eine
Provokation gegenüber Selbstverwaltung und Krankenkassen. Die jetzige
Kabinettsfassung ist um kaum einen Deut besser", stellt Dr. Volker Hansen,
alternierender Vorsitzender der Arbeitgeberseite, klar.

Knut Lambertin, alternierender Vorsitzender der Versichertenseite, erklärt:
"Dass aktive Selbstverwalter bei den medizinischen Diensten und den Kassen
künftig nicht mehr in den Verwaltungsrat des MDK gewählt werden dürfen, ist
völlig inakzeptabel. Dieser Ausschluss kappt die sachlogische Verbindung des
MDK zu den Versicherten und Beitragszahlern. Es findet dann keine direkte
Übertragung von Wissen und Verantwortung aus der Praxis mehr statt. Zur
Erinnerung: Die medizinischen Dienste der Krankenkassen werden komplett durch
Beiträge an die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanziert."

Hansen: "In den Verwaltungsräten der Krankenkassen sitzen Versicherten- und
Arbeitgebervertreter, die für das Kontrollgeschäft legitimiert sind und
unabhängig agieren. Die Legitimationsgrundlage der Patientenvertreter, die
jetzt in den Verwaltungsrat kommen sollen, ist dagegen unklar." So gelinge das
mehrfach angekündigte Vorhaben, die Selbstverwaltung zu stärken, wieder nicht.
"Im Gegenteil, die Loslösung des MDK von den Krankenkassen und des MDS vom
GKV-Spitzenverband führt zur Kompetenzschwächung. Die Kontrolle über die
Verwendung der Beitragsgelder muss auch hier in der Hand der Krankenkassen
bleiben", so Hansen.

Auch die überarbeiteten Gesetzespassagen zur Krankenhausabrechnungsprüfung
stoßen weiter auf Kritik. Arbeitgebervertreter Hansen: "Das Gesetz limitiert
die Prüf- und Sanktionierungsmöglichkeiten der Krankenkassen in der stationären
Versorgung jetzt noch stärker. So wird im größten Ausgabenblock der
gesetzlichen Krankenversicherung die sachgerechte Verwendung der Beitragsmittel
fahrlässig aufs Spiel gesetzt." Lambertin, Vertreter der Versicherten, ergänzt:
"Laut Kabinettsentwurf steht nun nicht mehr eine korrekte, sondern nur eine
regelkonforme Krankenhausabrechnung im Mittelpunkt. Das sagt alles, denn durch
die Befolgung unkorrekter neuer Regeln wird am Ende nichts besser."

Quelle: AOK-Bundesverband, 16.07.2019

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