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Forderungen nach Änderung der Personalrichtlinie - Diskussion über die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) und deren Folgen

Forderungen nach Änderung der Personalrichtlinie - Diskussion über die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) und deren Folgen (ZfP Südwürttemberg).



Über die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik- Richtlinie (PPP-RL) und deren Folgen haben der örtliche Personalrat am Standort Bad Schussenried des ZfP Südwürttemberg und Geschäftsführer Dr. Dieter Grupp mit der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis kürzlich diskutiert, um auf Probleme
hinzuweisen und Nachbesserungen zu erwirken.

Statt einer dringend erforderlichen bedarfsorientierten Personalbemessung wird
seit Januar 2020 mit der neuen „Personalausstattung Psychiatrie und
Psychosomatik- Richtlinie“ (PPP-RL) nur eine Personalmindestausstattung
entsprechend dem Stand des Jahres 1991 für die psychiatrischen Kliniken
vorgegeben. Diese Entscheidung kritisieren Fachverbände, Expertinnen und
Experten sowie auch die Geschäftsführung und Personalräte des ZfP
Südwürttemberg. Nach dem Erfolg der Petition für mehr Personal in Psychiatrie
und Psychosomatik wird das Thema voraussichtlich am 20. April dieses Jahres vom
Bundestag nochmals aufgegriffen.

Möglichkeiten der Einflussnahme sehen Personalräte und die Geschäftsführung des
ZfP auch im Austausch mit Entscheidungsträgern. Der Personalrat des ZfP am
Standort Bad Schussenried lud deshalb die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis
(SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, zum Gespräch. An der
Telefonkonferenz nahmen Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP
Südwürttemberg, und Mitglieder des örtlichen Personalrates Bad Schussenried
teil.

Schwierige Situation auf den Stationen

In ihrer Kritik an der neuen Personalrichtlinie sind sich die
Personalratsmitglieder mit dem Geschäftsführer einig. „Wir haben das Problem,
dass die Teams auf den Stationen zunehmend Belastungen und Aggressionen
ausgesetzt sind. Die neue PPP-RL bildet den erhöhten Bedarf in keinster Weise
ab“, schilderte Sonja Denzel, Vorsitzende des örtlichen Personalrates Bad
Schussenried, die Situation. Die Vorgaben der bisherigen
Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) wurden nicht aktualisiert, für eine
leitliniengerechte Behandlung ist deutlich mehr Personal erforderlich als jetzt
in der PPP-RL vorgegeben.
Auf die zunehmende Gefährdungs- und Überlastungssituation der Mitarbeitenden
wies auch Personalratsmitglied Bruno Sing hin. Zudem kritisierte er, dass der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anstelle des Gesetzgebers so großen Einfluss
habe. Mattheis bestätigte diese Sichtweise: „Der G-BA sollte nicht politisches
Handeln ersetzen.“

Mehr Dokumentation, weniger Zeit für Beziehung

Grupp beurteilte als unzureichend, dass der G-BA bei der neuen PPP-RL weder das
Votum von Patientenvertretungen und Betroffenenverbänden, noch die vom ZfP
erarbeiteten Schussenrieder Tabellen berücksichtigt hat. Die Abgeordnete
bekräftigte, dass Betroffenenverbände im G-BA ein Stimmrecht erhalten sollten.
„Wir haben keine Mindestpersonalverordnung, sondern eine Personalbemessung
gefordert, die eine humane, zwangsvermeidende Behandlung ermöglicht“, stellte
der Geschäftsführer klar. Statt zu mehr Personal führe die PPP-RL zu mehr
Dokumentationsaufwand und zusätzlichen Nachweispflichten. Das führt letztlich
zu einer Verschlechterung der Behandlung. Walter Blum, stellvertretender
Vorsitzender des Bad Schussenrieder Personalrates, wies auf den Kernaspekt der
psychiatrischen Pflege hin: „Beziehungsarbeit ist die Grundlage der Behandlung
in der Psychiatrie. Beziehung braucht jedoch Zeit und ist nach außen hin nicht
messbar.“ Man dürfe die erkrankten Menschen und ihre Bedürfnisse nicht außer
Acht lassen. „Ich bin erstaunt, dass die Politik wirtschaftliche Punkte immer
noch in den Vordergrund stellt“, meinte Blum. Positiv bewerteten der
Geschäftsführer und die Personalratsmitglieder, dass die stationsäquivalente
Behandlung (StäB) und damit mehr ambulante Versorgung in der Richtlinie
berücksichtigt wurden.

Forderungen und Ausblick

„Wir brauchen keine Strafen bei Nichterfüllung der Richtlinie, sondern
Unterstützung und Entlastung bei unseren zunehmenden Aufgaben“, benannte es
Grupp. Er forderte eine Nachjustierung der PPP-RL, die Petition habe die
Dringlichkeit deutlich gemacht. Die Zusammenarbeit mit den Kassenverbänden bei
diesen Themen beschrieb der Geschäftsführer als sehr schwierig. Problem sei das
grundsätzliche Misstrauen. „Immer mehr Bürokratie, Dokumentationspflichten und
Kontrolle statt Vertrauen in die Kompetenz der Mitarbeitenden vor Ort prägen
die Haltung der Kassenverbände“, ärgerte sich Grupp. „Wir brauchen in der
Psychiatrie eine neue Psychiatrie-Personalverordnung, denn es fehlt circa 20
Prozent an Personal, um eine gute leitliniengerechte Behandlung der
Patientinnen und Patienten sicherzustellen“, forderte Sing von Mattheis.

Personalratsvorsitzende Denzel erkundigte sich, wohin der Weg nun führe. Die
Bundestagsabgeordnete meinte: „Die Gesetzgebung ist vorerst abgeschlossen. Auf
Grundlage der Petition besteht nun aber die Möglichkeit, dass der Bundestag
noch einmal tätig wird und das Thema aufgreift. Die Sozialdemokraten werden die
weitere Ausgestaltung der PPP-RL begleiten und in den Blick nehmen.“ Sie
versprach, die Anliegen des ZfP und der Mitarbeitenden in die politischen
Diskussionen miteinzubringen. Der Geschäftsführer und die
Personalratsmitglieder bedankten sich für bestehende gute Zusammenarbeit und
für das Gespräch.

Quelle: ZfP Südwürttemberg, 25.03.2020

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