PEPP-Vorschlagsverfahren für 2023
PEPP-Vorschlagsverfahren für 2023 (InEK).
Im Rahmen der Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013 (PEPPV 2013) wurde das InEK vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, ein Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems zu etablieren.
Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an
der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische
und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.
Grundsätzliche Hinweise zum neuen PEPP-Vorschlagsverfahren finden Sie im
Bereich Hinweise zum PEPP-Vorschlagsverfahren.
[...]
Quelle: InEK, 30.11.2021