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68 Millionen Euro Pauschalzuschlag für 136 Krankenhäuser im ländlichen Raum

68 Millionen Euro Pauschalzuschlag für 136 Krankenhäuser im ländlichen Raum (Pressemitteilung).



Um die stationäre Versorgung im ländlichen Raum zu fördern, erhalten auch im kommenden Jahr 136 bedarfsnotwendige Krankenhäuser eine pauschale Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
und die Private Krankenversicherung (PKV). Insgesamt 67,6 Millionen Euro beträgt der Pauschalzuschlag, der zusätzlich zur normalen
Krankenhausfinanzierung fließt. Gesetzlich vorgegeben
sind je Haus zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der
Anzahl der vorgehaltenen anspruchsberechtigten Fachabteilungen. Im Jahr 2023
erhalten 94 Häuser 400.000 Euro, 18 Häuser 600.000 Euro und 24 Häuser 800.000
Euro. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor,
erhält es einen Pauschalzuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der
bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.

Um diesen Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen Krankenhäuser die Kriterien des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Berücksichtigt werden
bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine
Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und ab dem 19. Mai
2023 zusätzlich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den
Notfallstufen-Regelungen des G-BAs vorweisen können. Weiterhin kommen
Krankenhäuser in Betracht, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten,
sowie Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und
Jugendmedizin. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird
auch ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.

„Wir wollen, dass die Menschen überall im Land eine flächendeckende
Grundversorgung im Krankenhaus erhalten. Das gilt natürlich auch für unsere
kleinen Patientinnen und Patienten. Deshalb fördern die gesetzlichen
Krankenkassen seit dem letzten Jahr insbesondere die Kinderkrankenhäuser durch
einen Pauschalzuschlag. Gezielte Förderung muss da stattfinden, wo sie
gebraucht wird, nämlich bei bedarfsnotwendigen Landkrankenhäusern“, so Stefanie
Stoff-Ahnis, Vorstand GKV-Spitzenverband.

„Krankenhäuser leisten in ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Aufgrund geringer
Bevölkerungsdichte und geringen Fallzahlen können sich die Krankenhäuser nicht
immer kostendeckend finanzieren. Es ist daher sinnvoll, die Grundversorgung,
Geburtshilfe und pädiatrische Versorgung mit zusätzlicher Förderung
sicherzustellen. Deshalb können die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges
Mittel sein, um die notwendige Versorgung zu sichern“, so der
DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.

„Die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung der
Bevölkerung ist ein wichtiger Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PKV
setzt sich für die Bewahrung und Fortentwicklung einer gleichwertigen
Krankenhausstruktur im Bundesgebiet ein, bei der auch für die Bevölkerung im
ländlichen Raum die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet ist.
Hierbei ist uns auch die Sicherstellung der spezifischen Anforderungen von
Krankenhäusern bzw. Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin ein wichtiges
Anliegen“, so Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.

Die Liste aller Kliniken, die den Sicherstellungszuschlag erhalten, finden Sie
auf den Internetseiten vom GKV-Spitzenverband und der DKG.

Quelle: Pressemitteilung, 05.07.2022

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