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AOP-Vertrag: Patienten mit hohem Versorgungsaufwand drohe eine Versorgungslücke

Ambulante krankenhausersetzende Operationen: Schnellschuss droht Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf abzuhängen (Pressemeldung).



Ambulant durchgeführte Operationen können unter Umständen stationäre Behandlungen im Krankenhaus ersetzen. Den seit Beginn des Jahres geltenden Vertrag über derartige Leistungen (AOP-Vertrag) sieht die Ärztekammer Westfalen-Lippe jedoch als Schnellschuss.
„Die derzeitige Vereinbarung zwischen Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung setzt falsche Anreize. Das Konzept birgt
die Gefahr, dass Versorgungslücken entstehen, vor allem zu Lasten mehrfach
erkrankter Patientinnen und Patienten, die besonders intensive Betreuung
brauchen“, warnt Ärztekammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle. Er fordert: „Der
Vertrag muss schnell nachgebessert werden.“

Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass viele Leistungen, für die Patientinnen und
Patienten sich früher in stationäre Behandlung in einer Klinik begeben mussten,
mittlerweile auch ambulant erbracht werden können, erklärt Dr. Gehle. Ein
solches niedrigschwelliges Angebot müsse sich jedoch an der Ausgangslage der
Patienten orientieren. Ein ambulanter Eingriff müsse als Vorteil, nicht als
Zumutung für die Patienten wahrgenommen werden.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die ambulante Operationen
durchführen, dürften mit der Weiter- und Nachbetreuung ihrer Patienten nicht
allein gelassen werden, fordert die Ärztekammer. Insbesondere alleinstehende
und betagte Menschen seien zunehmend auf Organisation häuslicher Versorgung und
Pflege angewiesen. Das betreffe beispielsweise ältere Brustkrebs-Patientinnen
nach einer Lymphknoten-Entfernung, deren ambulante Wundversorgung aufgrund von
Fachkräftemangel und Kapazitätsengpässen schwierig werden könne. „Die
Nachbetreuung muss geregelt sein und außerhalb bestehender Budgets vergütet
werden“, unterstreicht Dr. Gehle.

Der aktuelle AOP-Vertrag habe zwar das Spektrum ambulant durchzuführender
Maßnahmen erweitert. Eine auskömmliche Finanzierung dieser Leistungen sei
jedoch nicht sichergestellt, kritisiert der Ärztekammerpräsident. „So werden
die Impulse zur Ambulantisierung von Behandlungen gehemmt, Patienten mit hohem
Versorgungsaufwand drohen abgelehnt zu werden.“ Hinzu komme, dass manche
Leistungen im AOP-Vertrag an hohe Anforderungen geknüpft sind, die unter
ausschließlich ambulanten Bedingungen nicht ohne Weiteres umzusetzen sind. Das
dürfe nicht dazu führen, dass erforderliche Maßnahmen so lange herausgezögert
werden, bis eine stationäre Aufnahme unumgänglich wird. „Denn das wäre am Ende
nicht nur teurer, sondern auch risikoreicher für Patientinnen und Patienten“,
macht Dr. Gehle deutlich.

Quelle: Pressemeldung, 28.03.2023

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