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Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V

Wichtige Maßnahme für eine ambulante Notfallreform aus einem Guss (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Anlässlich des heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ausdrücklich die darin von den Koalitionsfraktionen vorgenommene Anpassung des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
zum Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß: „Die verbesserte Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige
Versorgungsebene wird das Herzstück der von der Bundesregierung geplanten
Reform der ambulanten Notfallversorgung sein. Aus gutem Grund sehen die
Empfehlungen der Regierungskommission vor, dass die Patientensteuerung in
Zukunft grundsätzlich durch die Integrierten Leitstellen (ILS) und nicht erst
dann erfolgen soll, wenn die Hilfesuchenden bereits die Notfallzentren der
Krankenhäuser aufgesucht haben. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die
Koalitionsfraktionen den inzwischen weitgehend überholten Arbeitsauftrag an den
G-BA entsprechend anpassen.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für uns die von der KBV und dessen
Zentralinstitut (ZI) vorgetragene Kritik an den vorgenommenen Änderungen.
Selbstverständlich können und werden die Krankenhäuser auch in Zukunft
Patientinnen und Patienten, die nicht unmittelbar behandlungsbedürftig sind, an
die vertragsärztlichen Praxen verweisen. Die Sorge, dass die Notdienstpraxen
der KVen in Zukunft überlastet werden könnten, ist daher absolut unbegründet.
Und noch besser würde diese Patientensteuerung schon heute funktionieren, wenn
die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag bei der
ambulanten Notfallversorgung vollumfänglich nachkommen würden."

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 26.05.2023

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