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Gesetzentwürfe schocken die Kliniken

Gesetzentwürfe schocken die Kliniken (BDPK).



„Entsetzen und Verzweiflung“ über geplante Gesundheitsgesetzgebung: Wenn die aktuellen Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom Bundestag abgesegnet werden sollten, verschärfen sich die
Personalengpässe in den 1.900 Krankenhäusern und es ist mit einer Schließungswelle bei den 1.100 deutschen
Reha-/Vorsorgeeinrichtungen zu rechnen. Beim Bundesverband Deutscher
Privatkliniken e.V. (BDPK), der über die Hälfte der Reha-Einrichtungen und ein
Drittel der Krankenhäuser vertritt, haben die beiden veröffentlichten
Gesetzesvorlagen Entsetzen ausgelöst.

„Die Reha trifft es besonders hart, denn die Erlösrückgänge durch eine
Minderbelegung von 20 Prozent und gleichzeitige Kostensteigerungen von über 10
Prozent kann keine Klinik lange verkraften. Für Krankenhäuser greift zumindest
der Ganzjahresausgleich, auch wenn dieser die Kostensteigerungen bei weitem
nicht ausreichend kompensiert. Für die Reha gibt es nicht einmal diesen
Ausgleich. Hinzu kommt aktuell die fast vollständige Rückforderung der nach dem
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz gewährten Mittel durch die
Rentenversicherungsträger. Wenn Reha und Vorsorge jetzt komplett aus dem
Schutzschirm fliegen, könnte das den Ruin für hunderte Einrichtungen bedeuten
und tausende Beschäftigte müssten entlassen werden,“ beschreibt
BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz den Zustand. Die Reha-Kliniken würden
seit über zwei Jahren trotz prekärer wirtschaftlicher Lage mit viel Energie und
Verantwortungsbewusstsein die rehabilitative Versorgung aufrechterhalten. Dass
es im neuen Covid-19-Schutzgesetz keine Verlängerung des Schutzschirmes für sie
geben soll, führe bei ihnen und ihren Mitarbeiter:innen zu Frustration und
Verzweiflung, erste Einrichtungen in Bayern und Hessen mussten bereits
Insolvenz anmelden.

Ähnlich düster wie in der Reha sieht der BDPK die Folgen des geplanten
GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Krankenhäuser. Diese würden laut
Gesetzentwurf ab 2024 die Finanzierungsgrundlage für 20.000 Pflegehilfskräfte
verlieren. Berufsgruppen, die seit Jahren einen entscheidenden Beitrag zur
pflegerischen Versorgung leisten und examinierte Pflege entlasten, sollen
zukünftig nicht mehr im Pflegebudget finanziert werden. Krankenhäuser wären
dann gezwungen, diese Berufsgruppen von der Pflege am Bett abzuziehen und zu
entlassen. Diese Verluste müssten dann examinierte Pflegekräfte durch
Mehrarbeit auffangen, für viele dieser Tätigkeiten seien sie zudem
überqualifiziert. Das Gesetz hätte nicht nur für die Krankenhäuser und ihre
Beschäftigten schädliche Folgen, sondern vor allem für die Patienten.

Die beiden aktuellen Gesetzesvorhaben des BMG widersprechen nach Auffassung des
BDPK sowohl den aktuellen Erfordernissen als auch den Ankündigungen im
Koalitionsvertrag der Ampelregierung: „Besonders die SPD hat eine Stärkung der
Pflege gefordert, das geplante Gesetz würde aber genau das Gegenteil bewirken.
Und statt der angekündigten Stabilisierung der Reha bedeutet der Gesetzentwurf
ihren Untergang,“ kritisiert Thomas Bublitz. Unverständnis lösen die
Gesetzesentwürfe beim BDPK auch deshalb aus, weil noch in der vergangenen Woche
die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) das BMG dazu aufgefordert
hatte, die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser und
Reha-/Vorsorgeeinrichtungen sicherzustellen und sie frühzeitig finanziell
abzusichern. Auch das BMG selbst hatte kürzlich in einer „Formulierungshilfe“
für den Entwurf eines neuen COVID-Schutzgesetzes noch den Ausgleich von
Mindererlösen und Mehraufwendungen vorgesehen. In der Gesetzesvorlage, die
jetzt im Bundestag beraten und dann beschlossen werden soll, ist davon nichts
mehr zu finden. Der BDPK appelliert deshalb an Bundesgesundheitsminister
Lauterbach, seine eigenen Warnungen ernst zu nehmen: Auf die von ihm erwartete
Corona-Welle im Herbst müsse die Gesundheitsversorgung vorbereitet sein – wenn
Kliniken und Personal fehlen, wird dies nicht gelingen!

Quelle: BDPK, 06.07.2022

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