Kodierfachkraft / Fallmanager Katholisches Klinikum Essen GmbH /> Bielefelder Kinder- und Jugendpsychiatrie aus dem Stand unter Volldampf />

Implantateregister Errichtungsgesetz EDIR VdEK Stellungnahme Referentenentwurf mydrg.de





groups

Implantateregister Errichtungsgesetz EDIR VdEK Stellungnahme Referentenentwurf

Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Deutschen Implantateregisters (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EDIR) (Pressemitteilung).



Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt das von der Politik geplante Deutsche Implantateregister. „Das Register ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit und eine höhere Qualität in der Versorgung mit Hochrisiko-Medizinprodukten, wie etwa Herzklappen, Stents oder künstliche Hüftgelenke“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner im Vorfeld der Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Implantateregister-Errichtungsgesetz (EDIR) am Dienstag, 26. Februar 2019. Mit dem bereits seit 2010 bestehenden freiwilligen Endoprothesenregister habe die Selbstverwaltung ganz unabhängig vom Gesetzgeber bereits sehr gute Vorarbeit geleistet. „Es ist richtig und gut, dass die Politik dies jetzt auf andere Hochrisikoprodukte ausweiten und zugleich alle Hersteller, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen zur Teilnahme an dem Register verpflichten will.“ Dies sei notwendig, um eine lückenlose Datenlieferung zu erreichen. Bei den Regelungen zum Datenfluss sollte jedoch noch nachgebessert werden. Um die Versicherten und Patienten schnell und umfassend über Rückrufe fehlerhafter Implantate informieren zu können, sollten die Daten von den Krankenhäusern – wie beim Endoprothesenregister und der gesetzlichen Qualitätssicherung auch – zunächst an die Krankenkassen fließen, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Keine Einflussnahme des BMG in die Methodenbewertung des G-BA
Nicht akzeptabel sei allerdings, dass das Bundesgesundheitsministerium in die Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingreifen will. Zwar sei das Bestreben, die Zeiten zu straffen, in der neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im G-BA geprüft werden, richtig. Das dürfe aber nicht auf Kosten der Evidenz und damit auf Kosten der Patientensicherheit gehen. „Wir müssen bei dem bewährten Prinzip bleiben, dass der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt und die gemeinsame Selbstverwaltung den Nutzen und die Evidenz der Methoden prüft, bevor sie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.“ Daneben werde eine Tür geöffnet, welche politischen Partikularinteressen eine verstärkte Einflussnahme auf den gesetzlichen Leistungskatalog ermöglicht. Die beabsichtigte Ermächtigung des BMG greife tief in die Steuerung des deutschen Gesundheitssystems ein. Der vdek fordert daher, dass die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch in Zukunft nach dem bewährten System fortgesetzt wird.

Quelle: Pressemitteilung, 22.02.2019

« Kodierfachkraft / Fallmanager Katholisches Klinikum Essen GmbH | Implantateregister Errichtungsgesetz EDIR VdEK Stellungnahme Referentenentwurf | Bielefelder Kinder- und Jugendpsychiatrie aus dem Stand unter Volldampf »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige