Effiziente Strukturen für die Gesundheitsversorgung vor Ort /> PPP-RL: Und was kommt jetzt? />

Klinikverbund Hessen fordert Investitionszuschläge für Krankenhäuser mydrg.de





groups

Klinikverbund Hessen fordert Investitionszuschläge für Krankenhäuser

Bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser klafft eine große Lücke (Klinikverbund Hessen).



Während die Inflationsrate und die Kostensteigerungen bei rund acht Prozent liegen, steigt die Vergütung für Krankenhausleistungen nur um etwas mehr als vier Prozent. Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, sieht darin eine strukturelle Unterfinanzierung, die auf Dauer nicht
gut gehen könne. „Bis zum Jahr 2019 konnten Kostensteigerungen wenigstens teilweise durch Leistungssteigerungen ausgeglichen werden“, meint Schaffert. Wegen den in der
Pandemie gesunkenen Fallzahlen und vor allem wegen Personal- und
Fachkräftemangel sei dies nicht mehr möglich. Daher bleibe bei den deutlich
angestiegenen laufenden Betriebskosten eine Lücke, was in den meisten der im
Klinikverbund Hessen vertretenen öffentlichen und kommunalen Krankenhäusern in
Hessen bereits im letzten Jahr zu einem Defizit geführt habe. In den
Wirtschaftsplänen für das Jahr 2023 werde fast durchgehend ein noch wesentlich
höheres Defizit erwartet. „Im Prinzip machen Krankenhäuser inzwischen mit jeder
Behandlung einen Verlust, weil die gestiegenen Kosten für Medizintechnik,
Material und Personal nicht mehr durch die Vergütung gedeckt werden“, erklärt
Schaffert.

Hinzu komme, dass vermehrt die ambulante Behandlung bisher stationärer
Behandlungen gefordert werde und der Katalog entsprechender zukünftig
ambulanter Leistungen erweitert worden sei. „Eine vermehrt ambulante Behandlung
am Krankenhaus halten wir im Klinikverbund Hessen zwar auch für die richtige
Richtung, aber bei der generellen Unterfinanzierung der Betriebskosten drückt
dies noch zusätzlich auf die angespannte Finanzsituation der Kliniken“, so
Schaffert.

Die Steigerung des Landesbasisfallwertes als Grundlage der
Krankenhausabrechnung beruhe auf den Kostensteigerungen des letzten Halbjahres
2021 und des ersten Halbjahres 2022 – also teilweise noch vor Beginn des
Krieges in der Ukraine und vor dem starken Anstieg der Inflation. Zudem sei er
gesetzlich begrenzt. „Ausgerechnet in diesem Jahr ist eine gesetzliche Regelung
gestrichen worden, die einen stärkeren Anstieg des Landesbasisfallwertes
aufgrund der gesunkenen Fallzahlen möglich gemacht hätte“, erläutert
Schaffert.

Dauerhaft sei die Lücke zwischen den laufenden Betriebskosten und den
Vergütungen für die Krankenhäuser nicht zu stemmen, zumal es weder mögliche
Einnahmesteigerungen noch wirksame Sparmaßnahmen gebe, ohne in eine
Abwärtsspirale zu geraten und die Versorgung zu gefährden. „Deshalb brauchen
die Krankenhäuser nach wie vor einen wirksamen Inflationsausgleich“, so
Schaffert. Die Zuschüsse des Bundes, die lediglich die
Energiekostensteigerungen ausgleichen sollen, reichten nicht aus.

„Auch die geplante Krankenhausreform ändert nicht wirklich etwas an der
Betriebskostenlücke – zumindest, wenn insgesamt nicht mehr Geld für die
Krankenhausbehandlung zur Verfügung gestellt wird“, betont Schaffert. Zwar
könnten durch das geplante Budget für Vorhaltekosten Schwankungen und Rückgänge
der Fallzahlen ausgeglichen werden, die inflationsbedingte Lücke der
Betriebskosten und auch die weiterhin bestehende Lücke bei der
Investitionsfinanzierung werde dadurch jedoch nicht geschlossen.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 17.01.2023

« Effiziente Strukturen für die Gesundheitsversorgung vor Ort | Klinikverbund Hessen fordert Investitionszuschläge für Krankenhäuser | PPP-RL: Und was kommt jetzt? »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige