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Krankenhausreform: Optimismus, dass es noch Änderungen geben werde

Die Ankerfunktion der Krankenhäuser müsse in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten und weiterentwickelt werden. (Der VKD erwartet noch Änderungen bei der Krankenhausreform).



Grundsätzlich sind sich alle einig – Bund und Länder, Krankenkassen und Verbände: Wir brauchen eine Krankenhausreform. Die Vorschläge einer Regierungskommission liegen auf dem Tisch. Bis zum Sommer sollen die Eckpunkte für das Gesetz stehen. Doch inzwischen geht es an die Umsetzungsdetails – also
„ans Eingemachte“.

Eine Auswirkungsanalyse im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat
gezeigt, dass der Änderungsbedarf noch erheblich ist, wenn das Ziel der Reform
– die zukunftsfeste Gesundheitsversorgung – tatsächlich erreicht werden soll.

Nach den ersten beiden Terminen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die nun über die
Reform berät, zeigt sich, dass es auch aus Sicht der Länder noch deutliche
Änderungen geben muss. Die Länder dringen zunächst auf Öffnungsklauseln und
Ausnahmeregelungen.

„Gleiche Regeln für alle, aber die Möglichkeit von Ausnahmen und
Öffnungsklauseln“, wie Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
erklärte. Auch dafür muss es natürlich Regeln geben. Doch wie das alles mit den
vorgesehenen Leveln, Vorhaltepauschalen, Leistungsgruppen, der vorgesehenen
Finanzierung, etc. zusammengebracht werden soll, wollen wir als VKD nicht nur
gespannt abwarten.

„Krankenhäuser sind die Anker der Gesundheitsversorgung – diese Ankerfunktion
muss in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, wirtschaftlich und finanziell
gestärkt sowie qualitativ weiterentwickelt werden“, sagt VKD-Präsident Dr.
Josef Düllings. „Angesichts der Lage, in der sich viele Krankenhäuser seit
längerem befinden, fordern wir als Verband der Krankenhausdirektoren
Deutschlands schon seit etlichen Jahren eine Krankenhausreform. Diese Reform
darf aber nicht zur Zerstörung funktionierender Strukturen führen – nicht
Revolution, sondern Evolution. Daher sehen wir als Praktiker das Papier der
Regierungskommission in Teilen als deutlich zu radikal an. Ohne Änderungen
umgesetzt würde es aus Sicht des VKD zu oft sowohl für die Patienten als auch
für unsere Belegschaften zu nicht nachvollziehbaren Umbrüchen – sprich Lücken –
in der Versorgungslandschaft führen.“

Grundsätzliche Positionen für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung hat der
VKD bereits im vergangenen Jahr aus Sicht der Praxis formuliert
(www.positionen-des-vkd.de). Hier seien sie mit Blick auf den aktuellen Stand
der Diskussion noch einmal kurz zusammengefasst:

Eine flächendeckende, stabile und qualitativ hochwertige Patientenversorgung
muss auch in Zukunft für alle Bürger in Deutschland gleichwertig gewährleistet
sein. Sie muss daher in Zukunft differenzierte Regelungen für die
unterschiedlichen Bedingungen in den Ländern und Regionen berücksichtigen.

Hier sehen wir nach wie vor die Länder in der Pflicht, die Krankenhausplanung
entsprechend zu gestalten, künftig auch die vorgesehenen Leistungsgruppen
festzulegen und mit den Selbstverwaltungspartnern abzustimmen. Flexibilität im
Sinne bereits bestehender und gut funktionierender Strukturen sollte die
Richtschnur sein.

Für die angestrebten und notwendigen vernetzten Versorgungsstrukturen
unabdingbar sind Krankenhäuser aller Versorgungsstufen. Basis ist dabei die
Erreichbarkeit einer stationären Grundversorgung mit einer Notfall- und
Intensivversorgung innerhalb von 20 Minuten für jeden Bürger.

Das Krankenhaus ist heute im Notfall bereits erste Anlaufstelle für die Bürger.
In allen Häusern mit einer Notfallstufe des Gemeinsamen Bundesausschusses
sollte daher ein Integriertes Notfallzentrum vorhanden sein, das in
Verantwortung des jeweiligen Krankenhauses betrieben wird – mit Einbindung von
KV-Ärzten, wenn diese das ermöglichen können.

Ebenfalls seit etlichen Jahren fordert der VKD eine Reform der Finanzierung
über Fallpauschalen und deren Ergänzung durch Vorhaltepauschalen für alle
bedarfsnotwendigen Häuser vom Grundversorger bis zur Hochleistungsklinik. Diese
Weiterentwicklung muss zwingend auch eine Strukturkomponente beinhalten.

Unabdingbar ist aber auch Gesetzestreue durch die Länder bei der
Investitionsfinanzierung inzwischen in Höhe von acht Milliarden Euro im Jahr.
Ohne diese Mittel kommt es zu einer fortgesetzten und kumulativen
Unterfinanzierung der Kliniken. Kommen die Bundesländer dieser Verpflichtung
weiterhin nicht hinreichend nach, sieht der VKD den Bund in der Pflicht, den in
jedem Jahr fehlenden Anteil für eine bedarfsgerechte Investitionsförderung zu
übernehmen.

Die vorangetriebene Ambulantisierung und die damit zunehmende Behandlung bisher
stationär erbrachter Leistungen in den Krankenhäusern, erfordert ebenfalls neue
Strukturen – und damit Investitionsmittel.

Notwendig scheint inzwischen auch eine realistische Einschätzung der
tatsächlichen Möglichkeiten, niedergelassene Ärzte sowohl in die ambulante
Notfallversorgung einzubeziehen, Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern
rund um die Uhr zu besetzen sowie als Belegärzte in Gesundheitszentren tätig zu
werden, die als Ersatz kleiner Krankenhäuser in Flächenregionen betrieben
werden sollen. Angesichts der stetig weiter aufreißenden Lücken im KV-Bereich
sind diese Vorstellungen nicht zukunftsfähig.

Von den Beschäftigten in den Krankenhäusern wird mit der Reform ein weiterer
Kraftakt gefordert, der eine hohe Veränderungsbereitschaft voraussetzt.
Fachkräftesicherung steht an vorderster Stelle. Ein wichtiges Signal wäre daher
der deutliche Abbau der uns auferlegten überbordenden Bürokratie, mit denen das
Personal viele Stunden am Tag beschäftigt ist.

Insgesamt notwendig ist ein koordinierter, am veränderten Versorgungsbedarf
angepasster und für die Einrichtungen finanziell abgesicherter Strukturwandel,
insbesondere auch während der Übergangsphase der Reform. Für die geplanten
Strukturveränderungen ist die Bereitstellung von zusätzlichen
Investitionsmitteln unerlässlich. Geklärt werden müssen daher Fragen der
Transaktionskosten, denn eine komplexe Reform, wie sie in den kommenden Jahren
bewältigt werden soll, ist nicht zum Nulltarif umzusetzen. Je radikaler sie im
Übrigen ausfällt, desto teurer wird es für Bundes- und Länderhaushalte.

Der erste Schritt in Richtung großer Reform ist aber die wirtschaftliche
Stabilisierung der Krankenhäuser. Hier fordert der VKD schnelle Entscheidungen
des Bundes. Aus einer Finanzkrise heraus, in der sich ein Großteil der Häuser
befindet, kann keine große Strukturreform gelingen.

Als VKD gehen wir optimistisch davon aus, dass sich die im Sommer vorliegenden
Eckpunkte für ein Reformgesetz noch deutlich von den Vorschlägen der
Regierungskommission unterscheiden werden. Immerhin will das
Bundesgesundheitsministerium nun auch selbst eine Auswirkungsanalyse in Auftrag
geben. Offenbar glaubt man im Bundesgesundheitsministerium der vorliegenden
Analyse der DKG nicht, obwohl sie doch von einem Mitglied der
Regierungskommission federführend erarbeitet wurde. Auch die Ersatzkassen haben
ihre Missbilligung daran schon geäußert und konstatiert: „Berechnungen zu
vermeintlichen Auswirkungen der Kommissionsvorschläge, die den Eindruck
erzeugen sollen, die Versorgung würde gefährdet, entbehren fachlicher
Grundlagen und verunsichern die Bevölkerung.“

Und die Analyse hat natürlich erhebliches „Verunsicherungspotenzial“. Doch
Krankenkassen, die für ihre Versicherten eine funktionierende Versorgung
wünschen, und zwar überall im Land, sollten sich mit den Ergebnissen intensiv
beschäftigen. Die Vorschläge der Regierungskommission müssen in der Praxis
funktionieren. Das sehen die Praktiker derzeit noch nicht. Ein gemeinsamer
Kraftakt aller Beteiligten ist notwendig – und der sollte dann auch zu einer
besseren und zukunftsfähigen Versorgung führen.

Quelle: Der VKD erwartet noch Änderungen bei der Krankenhausreform, 28.02.2023

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