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KVN kritisiert Umwandlung des Marienhospitals Ankum in ein Regionales Gesundheitszentrum

Die Umwandlung des Marienhospitals Ankum-​Bersenbrück in ein Regionales Gesundheitszentrum soll zum 1. April 2023 vollzogen werden (Pressemeldung).



Die Umwandlung des Marienhospitals Ankum-​Bersenbrück im Landkreis Osnabrück in ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) soll zum 1. April 2023 vollzogen werden. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Vorsitzende der KVN-​Bezirksstelle Osnabrück kritisieren diese
Entscheidung heute in Hannover scharf. „Im Kern wird das Haus in Ankum in Zukunft ein reines Belegkrankenhaus mit
wenigen verbleibenden Betten sein, in dem Patientinnen und Patienten
überwiegend ambulant behandelt werden. Es kann aber nicht sein, dass
medizinische Leistungen, die zuvor über das Krankenhaus direkt mit den
Krankenkassen abgerechnet wurden, im neuen RGZ aus der begrenzten
kassenärztlichen Gesamtvergütung finanziert werden. Solch eine Verschiebung von
Leistungen zu Lasten der Honorare der kassenärztlichen Versorgung ist nicht
hinnehmbar. RGZ sind kein Ersatz von Versorgungslücken nach Klinikschließungen.
Sie bieten keine durchgängige ärztliche Präsenz“, sagt Barjenbruch.

Dr. Uwe Lankenfeld, Vorsitzender der KVN-​Bezirksstelle Osnabrück, ergänzt:
„Mit diesem Modell können in einem wegen Überversorgung gesperrten
Planungsbereich ambulante fachärztliche Leistungen zusätzlich zur Abrechnung
gebracht werden, ohne dass es hierfür einen finanziellen Ausgleich von den
Krankenkassen gibt. Das Honorar der übrigen Kassenärzte sinkt, weil in Ankum
zusätzliche Arztsitze in das System der ambulanten Versorgung kommen, ohne dass
die von den Krankenkassen zu zahlende Gesamtvergütung steigt.“

Thorsten Schmidt, stellvertretender KVN-​Vorstand weiter: „Wir brauchen in
Niedersachsen viele, aber nicht alle der heute bestehenden Krankenhäuser. Diese
Erkenntnis ist so einfach wie unverrückbar. Die Einrichtung von RGZ kann ein
Ersatz für Krankenhausstrukturen sein. Dies hat aber mittelbare Auswirkungen
auf die ambulante kassenärztliche Versorgung am jeweiligen Standort und in der
betroffenen Region. Uns allen sollte bewusst sein, dass nur Teile der
bisherigen stationären Leistungen in einem RGZ erbracht werden können.“

„Kritisch sehen wir es zudem, wenn ein reines Verschieben von stationären
Leistungen in die ambulante Versorgung zum Beispiel über den Weg der
Belegarztversorgung - wie jetzt für den Standort Ankum angedacht - intendiert
ist. Im Endeffekt würden die bereits im System tätigen Kassenärztinnen und
Kassenärzte die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den
ambulanten Bereich finanzieren. So sehr wir die Transformation an der
Schnittstelle stationär/ambulant unterstützen, so muss sie fair ausgestaltet
werden und kann nicht zu Lasten der niedergelassenen Kassenärztinnen und
Kassenärzte gehen“, so Lankenfeld.

Quelle: Pressemeldung, 17.03.2023

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