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Nach Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes solle es künftig stationsbezogene Personalmindestzahlen (Personaluntergrenzen) für alle Stationen geben

Nach Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes solle es künftig stationsbezogene Personalmindestzahlen (Personaluntergrenzen) für alle Stationen geben (Saarbrücker Zeitung).

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