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Panikmache der Regierungskommission zur Krankenhausreform

Bundesgesundheitsminister sollte Qualität nicht als politischen Kampfbegriff missbrauchen (Bayerische Krankenhausgesellschaft).



Nächste Woche sollen die Bund-Länder-Gespräche zu einer Krankenhausreform abgeschlossen werden. Doch ausgerechnet jetzt provoziert Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und seine Regierungskommission mit haltlosen Aussagen in einem neuen Papier und stempelt Krankenhäuser als einen
lebensgefährlichen Ort ab. In den Kliniken stößt dies auf massiven Widerspruch. „Die Krankenhäuser beteiligen sich seit Jahrzehnten freiwillig an den umfassendsten Qualitätssicherungsprogrammen im deutschen Gesundheitswesen und
dieses Engagement wird jetzt mit den Füßen getreten“, fasst der Geschäftsführer
der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Roland Engehausen die Stimmung
zusammen und ergänzt: „Die heutigen Aussagen von Prof. Lauterbach sind bewusste
Panikmache aus politischen Kalkül, um möglichst viele seiner ursprünglichen
Interessen gegen die Bundesländer durchboxen zu wollen. Anders können wir uns
das Gerede über angeblich tausende vermeidbare Todesfälle nicht erklären.“

Gerade am Beispiel Schlaganfall kann die bundesweit und ganz besonders auch in
Bayern laufend qualitätsgeprüfte und flächendeckende Versorgung der betroffenen
Patientinnen und Patienten nach Überzeugung der BKG mit eindrucksvollen
Tatsachen belegt werden.

Bayern hat längst ein qualitätsorientiertes Versorgungssystem für
Schlaganfall-Patientinnen und -Patienten geschaffen, das zudem mit Hilfe
telemedizinischer Netzwerke bestens funktioniert. Und selbstverständlich sind
die Einrichtungen Teil einer speziellen Qualitätssicherung. Im Rahmen der
datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in Bayern werden
etwa 54.000 Datensätze jährlich zum Behandlungsverlauf von Patientinnen und
Patienten mit akutem Schlaganfall erhoben. Seit 2021 werden zudem
Behandlungsfälle mit einer sogenannten Subarachnoidal-Blutung (spezielle Form
einer Hirnblutung) und intracerebraler Blutung (Einblutung in das Hirngewebe)
dokumentiert, ausgewertet und beurteilt – mit nachgewiesener guter
Versorgungsqualität. Ärztinnen und Ärzte konnten damit mit Hilfe
telemedizinischer Netzwerke von Beginn an viel Leid von den Betroffenen
abwenden, schwere Krankheitsverläufe verhindern, eine schnellere Genesung
erwirken und Leben retten.

„Es ist ein Trauerspiel wie der Bundesgesundheitsminister das über viele Jahre
aufgebaute und mit viel persönlichen Engagement aus den Kliniken etablierte
Qualitätsverfahren völlig ignoriert und mit seinen Überlegungen Ängste schürt“
so der BKG-Geschäftsführer. „Wir dürfen uns bei solchen Aussagen nicht wundern,
wenn die Menschen im Gesundheitswesen frustriert sind und dem Dienst an ihren
Patienten und Patienten den Rücken zuwenden.“

Dabei ist das politische Ziel aus Sicht des BKG-Geschäftsführers durchschaubar:
„Minister Lauterbach geht es darum, nun über unbelegte Vorwürfe Krankenhäuser
schließen und Behandlungskapazitäten abbauen zu können, um so Geld zu sparen,
um nötigen Finanzierungsentscheidungen in der Bundesregierung aus dem Weg zu
gehen. Es liegt auf der Hand, dass davon abgelenkt werden soll, dass die
Kliniken in einer Finanznot stecken, die dringend zu lösen ist. Dafür werden
Versorgungseinschränkungen, längere Fahrtstrecken und Wartezeiten in Kauf
genommen.“

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft fordert eine Qualitätsdebatte für
Patientinnen und Patienten statt haltloser Panikmache: „Minister Lauterbach
soll Ross und Reiter nennen, wenn er konkrete Belege für schlechte Qualität in
einem Krankenhaus hat. Schließlich erstellen die Kliniken jedes Jahr
Qualitätsberichte mit jeweils mehreren 100 Seiten, auf die der Minister aber
überhaupt nicht eingeht. Wir fordern dazu auf, endlich die Bürokratiehürden und
die veralteten Datenschutzregelungen zu ändern, die immer noch zu ganz
praktischen Qualitätsproblemen führen, weil Behandlungsdaten und digitale
Unterstützungen zur weiteren Qualitätsverbesserung nicht durchgängig genutzt
werden können.“

Und mit Blick auf die Krankenhausreform sagt der BKG-Geschäftsführer
abschließend: „Es ist naiv zu glauben, dass die reine Verlagerung einer
Behandlung von einem Krankenhaus in ein anderes, vielleicht größeres
Krankenhaus automatisch zu Qualitätsverbesserungen führen wird. Vielmehr sind
unter anderem die Rechtzeitigkeit der Diagnostik, die Einbindung der
Patientinnen und Patienten und deren Angehörige, die Führung der Patientenakte,
Qualifikation und Erfahrung im jeweiligen Behandlungsteam sowie die
Qualitätssicherungsprozesse entscheidend. Mit einer pauschalen Diskussion über
Krankenhausstandorte macht es sich Prof. Lauterbach zu einfach.“

Quelle: Bayerische Krankenhausgesellschaft, 22.06.2023

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