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PPBI Modul als Weiterentwicklung der PPR soll neues Instrument zur Pflegepersonalbemessung werden

PPBI-Modul als Weiterentwicklung der PPR soll neues Instrument zur Pflegepersonalbemessung werden (Deutscher Pflegerat).



Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG will die Politik auch auf den Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern reagieren. „Die bisherige Umsetzung bleibt jedoch weit hinter dem zurück, was im Interesse von Patientinnen und
Patienten und Pflegefachpersonen erforderlich ist", mahnte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.

Seit dem 01. Januar 2019 sind Regelungen für Pflegepersonaluntergrenzen für
ausgewählte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern per Verordnung des
Bundesgesundheitsministeriums ausgewiesen. Diese gelten u. a. für die Bereiche
Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Hierzu sollen ab
dem Jahr 2020 weitere Bereiche hinzukommen.

Der DPR fordert dazu auf, im Krankenhaus den tatsächlichen Pflegebedarf bei der
Personalbemessung und deren Finanzierung zu berücksichtigen. Positiv sei, dass
die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus neu geregelt werden soll.
„Allerdings laufen die verordneten Personaluntergrenzen ohne Bezug auf eine
begründbare reguläre Personalausstattung und ohne Bezug zu
Pflegepersonalbudgets. Da diese nur auf kalkulatorischen Größen beruhen besteht
die Gefahr von gegenteiligen Effekten. Das ist nicht das, was sich der
Gesetzgeber als Ziel wünscht", machte Wagner weiter deutlich.

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Patientenversorgung
ist es Pflicht, auf eine gesicherte Personalbemessung zurückzugreifen. Mehrfach
hat der Deutsche Pflegerat bereits die Entwicklung eines solchen
pflegewissenschaftlich begründeten Instrumentes für die Personalbemessung und
dessen verpflichtenden Einsatzes in allen Krankenhäusern gefordert.

Vor diesem Hintergrund hat der DPR eine Expertengruppe berufen, die mit der
Entwicklung eines solchen Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI) beauftragt
wurde. „Nur auf der Basis eines fundierten und zugleich praxistauglichen
Verfahrens kann die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern
bedarfsgerecht und dauerhaft abgebildet und gesichert werden", betonte Dr.
Patrick Jahn, Leiter der Expertengruppe des Deutschen Pflegerats.

Als Orientierungsrahmen für das PPBI des DPR dienen die international
verbreiteten Verfahren, die aus einem Scoring (u.a. pflegerische und
medizinische Leistungen, Patientenfähigkeiten) eine Ableitung von Zeitwerten
zur Personalbindung bzw. Vorgaben von Pflegepersonal-Patientenverhältnissen
ermöglichen. Statt einer aufwendigen Einzelleistungsdokumentation sind
lediglich die zentralen, den Pflegeaufwand bestimmenden Indikatoren zu erheben.
„Damit können ohne übertriebenen bürokratischen Aufwand alle relevanten
Faktoren einbezogen werden, die vor Ort zu Leistungen der Pflege führen, um
daraus Aufwandsgruppen zu bilden", führte Prof. Dr. Michael Isfort, der als
ausgewiesener Experte zum Thema Personalbemessung in die Expertengruppe des DPR
berufen wurde, weiter aus.

Die Expertengruppe des DPR wird ihr grundlegendes Modell für eine
bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung auf dem Deutschen Pflegetag am 15. März
2019 erstmalig der Fachöffentlichkeit vorstellen. Sie finden es ab diesem Tag
zum Download hier.

Quelle: Deutscher Pflegerat, 11.03.2019

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