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vdek zur Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Tagesbehandlung im Krankenhaus ist Irrweg: Keine Verbesserungen für Patienten und Pflegepersonal, aber Ausbremsen der Ambulantisierung (vdek).



Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Kabinettsentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) am 9.11.2022 spricht sich der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gegen die Regelungen zur Einführung von sogenannten tagesstationären Behandlungen im Krankenhaus aus. Für den
dringend notwendigen Ambulantisierungsprozess ist das nicht zielführend. „Die Zielsetzung hin zu mehr Ambulantisierung ist richtig, doch der Weg dahin der
falsche. Wir haben Sorge, dass ambulante Fälle jetzt zu sogenannten
Tagesstationären werden“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des
Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Anstatt die Versorgung zu verbessern,
wird sie teurer. Schon jetzt fließt jeder dritte Beitragseuro in den
stationären Sektor. Es werden im Krankenhaussektor keine Strukturveränderungen,
sondern allein neue Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen - zulasten der
Beitragszahler.“

Einführung von PPR 2.0 ist überflüssig
Die Ersatzkassen sehen auch die mit dem KHPflEG geplante Einführung der
Pflegepersonalregelung PPR 2.0 kritisch. Ausreichend Personal in den
Krankenhäusern ist den Ersatzkassen besonders wichtig. Die geplante Einführung
der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 schreibt aber nur Sollwerte fest. Dass
zusätzliche Pflegekräfte tatsächlich gefunden und eingesetzt werden ist dadurch
nicht sichergestellt.

„Wir unterstützen das Ansinnen, die Pflegesituation in den Krankenhäusern zu
verbessern. Doch mit einer Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs nach PPR 2.0
wird weder das Ziel erreicht, der Überbelastung des Pflegepersonals im
Krankenhaus entgegenzuwirken, noch die Versorgungsqualität der Patienten
gesteigert. Stattdessen werden die Pflegekräfte mit neuen bürokratischen
Prozessen belastet und darüber hinaus Anreize zur Falschdokumentation
geschaffen“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Kritisch sei auch, dass das Bundesministerium für Finanzen einer
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), mit der Vorgaben
zur Pflegepersonalbedarfsermittlung festgelegt werden können, zustimmen soll.
„Die Beteiligung des Finanzministeriums ist ein Systembruch, den wir
ausdrücklich ablehnen“, so Elsner. „Es besteht die Gefahr, dass die
Entscheidungen nach der Finanzlage des Bundeshaushaltes getroffen werden und
nicht nach dem tatsächlichen Personalbedarf.“

Statt der Einführung der PPR 2.0 wäre es zielführender, die rasche Entwicklung
und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen
Bemessung des Pflegepersonalbedarfs voranzutreiben. Diesen Prozess hat der
Gesetzgeber erst vor kurzem initiiert und es liegen Vorschläge der
Selbstverwaltungspartner bereits seit 2021 auf dem Tisch. Auch daher mache das
Interimsinstrument PPR 2.0 keinen Sinn.

Budgetverträge: Verhandlungsstau abbauen – realistischen Zeitrahmen setzen
Mit dem KHPflEG sollen zudem Fristen für die Budgetverhandlungen zwischen
Klinken und Krankenkassen eingeführt werden. Das damit verbundene Ziel, den
Verhandlungsstau aufzuholen, unterstützen die Ersatzkassen ausdrücklich. Doch
der vom BMG vorgesehene Zeitrahmen, im kommenden Jahr alle noch ausstehenden
Verhandlungen abzuschließen und die Verhandlungen ab 2024 im Vorfeld
durchzuführen, ist schlichtweg unrealistisch. „In manchen Bundesländern stehen
heute noch die Budgetverhandlungen für das Jahr 2021 aus. Das ist vor allem der
Corona-Pandemie geschuldet. Die Ersatzkassen wollen schnellstmöglich zu
rechtzeitigen Budgetverhandlungen zurückkehren, denn jedes Krankenhaus sollte
im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung wissen, welche Mittel zur
Verfügung stehen. Es macht aber keinen Sinn, Regelungen aufzusetzen, die schon
im Vorfeld zum Scheitern verurteilt sind“, so Elsner.

Stattdessen sollte den Vertragsparteien vor Ort zumindest ein zusätzliches Jahr
zur Auflösung des Verhandlungsstaus gegeben und darüber hinaus gesetzliche
Regelungen zur Vereinfachung der Verhandlungen getroffen werden.

VideoIdent-Verfahren zur ePA-Nutzung schnell wieder zulassen
Im Rahmen des KHPflEG soll auch das Identifizierungsverfahren, über das sich
Versicherte für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) legitimieren
können, neu geregelt werden. Nachdem die Krankenkassen das von den Versicherten
vorrangig genutzte VideoIdent-Verfahren aufgrund möglicher Sicherheitslücken
vorerst nicht mehr anbieten dürfen, sollen laut Kabinettsentwurf künftig auch
Apotheken die erforderliche Identifizierung der Versicherten durchführen
dürfen. Die Ersatzkassen lehnen das ab.

„Anstatt weitere Leistungserbringer ins Boot zu holen und kostenintensive
Parallelstrukturen zu schaffen, sollten alle Anstrengungen unternommen werden,
das VideoIdent-Verfahren auf einem hohen Sicherheitsniveau wieder verfügbar zu
machen. Die Ersatzkassen stehen dafür in engem Austausch mit ihren
Dienstleistern und arbeiten mit Hochdruck daran, das Verfahren noch sicherer zu
machen“, betonte Elsner. Moderne und einfache Identifizierungsverfahren, die
die Versicherten auch aus anderen Bereichen kennen, etwa bei Bankgeschäften,
seien für die Akzeptanz der ePA und das Voranbringen der Digitalisierung im
Gesundheitswesen unverzichtbar.

Quelle: vdek, 09.11.2022

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